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Kosten und Entschädigungen

Gerichtsgebühr

Das Verwaltungsgericht erhebt in der Regel unter Einschluss der Kanzleigebühren und Barauslagen pauschalierte Gerichtsgebühren von CHF 500.– (einfache Fälle) bis rund CHF 6'000.– (komplexe Fälle). Die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung führt in der Regel zu einer Erhöhung von CHF 1'000.– bis CHF 2'000.–. Keine Gerichtsgebühr fällt in der Regel in Verfahren an, für welche das Gesetz Kostenlosigkeit vorsieht.

Parteientschädigung

Parteientschädigungen werden nur beanwalteten Parteien für den Fall des ganzen oder teilweisen Obsiegens zugesprochen. Der Gebührentarif für Rechtsanwälte sieht für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht eine Parteientschädigung in einem Rahmen von CHF 300.– bis CHF 8'400.– vor. Der obere Bereich wird nur bei komplexen und anforderungsreichen Beschwerden und Klagen ausgeschöpft.

Gesetzliche Grundlagen

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