Navigieren im Kanton Schwyz

Apostillen und Legalisationen

Überbeglaubigungen bestätigen die Echtheit von amtlichen Unterschriften und Siegeln (Stempeln) für die Verwendung im Ausland, unterschieden in Apostille und Legalisation.

Bei der Staatskanzlei können Dokumente, die von Schwyzer Behörden und Ämtern oder Urkundspersonen unterzeichnet sind, für die Verwendung im Ausland legalisiert werden.

Für Dokumente, die für Staaten bestimmt sind, welche dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, wird eine international standardisierte Apostille ausgestellt. In allen übrigen Fällen erfolgt die Beglaubigung mit einer Legalisation.

Einreichung der Dokumente (Original)

Am Schalter

Bei weniger als fünf Dokumenten ist keine Terminvereinbarung notwendig. Sie können während unseren Öffnungszeiten vorbeikommen.

Benötigen Sie fünf oder mehr Apostillen oder Legalisationen, bitten wir Sie, vorgängig mit uns Kontakt aufzunehmen.

Es ist keine persönliche Vorsprache der Dokumenteninhaberin oder des Dokumenteninhabers notwendig. Sie können eine Person Ihres Vertrauens (keine Vollmacht erforderlich) mit der Einreichung beauftragen.

Per Post

Bitte senden Sie uns die Originaldokumente zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Bestellformular oder einem Begleitschreiben. Dieses muss das Bestimmungsland der Dokumente, die Rücksendeadresse sowie eine Kontaktmöglichkeit (Telefon oder E-Mail) enthalten.

Adresse

Staatskanzlei
Bahnhofstrasse 9
Postfach 1260
6431 Schwyz

Kosten

  • Preis pro Apostille oder Legalisation: CHF 25.–.
  • Bei Versand per Post fallen zusätzlich CHF 8.– Bearbeitungsgebühren sowie die Portokosten an.

Am Schalter akzeptieren wir Bargeld, Debit- und Kreditkarten sowie TWINT. Auf Wunsch ist auch eine Rechnungsstellung möglich.

Übersetzungen

Für Übersetzungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat des Bestimmungslandes oder an ein Übersetzungsbüro.

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken