Privatpersonen
Allgemeines
Im Kanton Schwyz werden Einkommens- und Vermögenssteuern für Kanton, Bezirke, Gemeinden und Kirchgemeinden sowie die Einkommenssteuer für den Bund (direkte Bundessteuer) erhoben, jedoch keine Erbschafts- und Schenkungssteuern.
Einen kurzen Überblick über die Besteuerung natürlicher Personen erhalten Sie auf folgenden Seiten:
Steuerverfahren
Einreichungsstelle für die Steuererklärung: Kantonale Steuerverwaltung, Bahnhofstrasse 15, Postfach 1232, 6431 Schwyz.
Veranlagt und verfügt werden sowohl die kantonalen Steuern als auch die direkte Bundessteuer zentral durch die Kantonale Steuerverwaltung.
Steuerbezug
Die Rechnungstellung und das Inkasso erfolgen:
- für Kantons- Bezirks- und Gemeindesteuern durch die Gemeinde- und Bezirkskassierämter.
- für die direkte Bundessteuer durch das Amt für Finanzen.
Fristverlängerungen
Anträge auf Fristerstreckung sind spätestens bis Ende März einzureichen unter https://efristen.sz.ch.
Bei Fragen zu Fristerstreckungen melden Sie sich bitte beim zuständigen Gemeinde- oder Bezirkskassieramt.
Steuerpflicht
Natürliche Personen mit Wohnsitz, Aufenthalt, Liegenschaftsbesitz oder Betriebstätte etc. im Kanton Schwyz sind für das Einkommen und Vermögen steuerpflichtig.
Ehepaare, eingetragene Partnerschaften
Einkommen und Vermögen von Verheirateten und eingetragenen Partnern werden zusammengerechnet und zu einem ermässigten Tarif gemeinsam besteuert.
Steuerbemessung
Der Einkommenssteuer unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte des betreffenden Steuerjahres. Die Vermögenssteuer bemisst sich nach dem Stand des Vermögens am Ende des Jahres. Die Besteuerung erfolgt unter Berücksichtigung des Verbots der interkantonalen Doppelbesteuerung und der staatsvertraglichen Regelungen (Doppelbesteuerungsabkommen).
Pauschalbesteuerung
Natürliche Personen, die erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz nehmen und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben, können bis zum Ende der laufenden Steuerperiode anstelle der ordentlichen bemessenen Steuer nach dem Einkommen und Vermögen eine Steuer nach dem Aufwand entrichten; vgl. Details unter: