Beitragsgesuche
Vorgaben für Gesuchsteller
Gesuche um Beiträge und Defizitgarantien sind schriftlich oder per E-Mail an die Geschäftsstelle der Kulturkommission zu richten. Jeder Eingang wird in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage schriftlich bestätigt. Die Gesuche müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
Deckblatt
- Dieses Formular muss zwingend jedem Gesuch beigelegt werden
Deckblatt Gesuche
Personalien
- Name und Vorname / Institution (Name der Kontaktperson aufführen!)
- Adresse (Strasse, PLZ Ortschaft)
- Telefon / Telefax
- Bank- / Postcheckkonto (IBAN)
Für einen Beitrag bewerben können sich Personen, die:
- seit mindestens zwei Jahren im Kanton Schwyz Wohnsitz haben (gemäss Art. 23ff ZGB)
- zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 10 Jahre im Kanton Schwyz Wohnsitz hatten
- deren Schaffen oder Tätigkeit einen engen Bezug zum Kanton Schwyz aufweist respektive durch Werk oder Tätigkeit im Schwyzer Kulturleben präsent ist
Gruppen können sich bewerben, sofern ihr Arbeits- und Produktionsstandort seit mindestens drei Jahren zur Hauptsache im Kanton Schwyz liegt. Eine Ausnahmeregelung gilt für renommierte, qualitativ gute auswärtige Orchester und Chöre, die im Kanton Schwyz auftreten.
Projekt / Veranstaltungen
- Inhalt (Kurzbeschrieb)
- Konzept (Programm, Exposé, Drehbuch usw.)
- Dokumente (weitere Unterlagen, Referenzen usw.)
- Daten (Ort, Termine usw.)
- Personelles (wer ist am Projekt beteiligt)
Budget
- Detailangaben (Ausgaben, Einnahmen)
- Eigenleistungen ausweisen
- Finanzierungsplan
- Öffentliche Beiträge / Zusicherungen (Bezirke, Gemeinden usw.)
- Private Beiträge / Zusicherungen (Stiftungen, Sponsoren usw.)
- Beitrag / Defizitgarantie des Kantons (gewünschte Summe)
Zentralschweizer Bezug
Bei Vorhaben von Zentralschweizerischer Bedeutung bzw. mit Bezug zu mehreren Zentralschweizer Kantonen sind Gesuche an alle betroffenen Kantone zu stellen und die Beiträge im Finanzierungsplan transparent auszuweisen. Der Standortkanton kann eine Behandlung in der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten Zentralschweiz (KBKZ) beantragen. Die KBKZ berät das Gesuch und kann anschliessend eine Unterstützungsempfehlung abgeben.
Verschiedenes
- Zusatzinformationen, Bemerkungen
- Die kantonale Kulturkommission trifft sich zu 5 Sitzungen pro Jahr. Gesuche müssen mindestens einen Monat vor der Sitzung eingegangen sein, damit sie von der Kulturkommission behandelt werden können (siehe Sitzungstermine).
Reglement Filmförderung
Reglement Filmförderung Kanton Schwyz [PDF, 67.0 KB]
Merkblatt Filmförderung Kanton Schwyz [PDF, 40.0 KB]
Sitzungstermine 2018
- 26. September 2018
- 21. November 2018
Eingabetermine 2018
- 31. August 2018
- 26. Oktober 2018
Sitzungstermine 2019
- 22. Februar 2019
- 4. April 2019
- 5. Juni 2019
- 6. September 2019
- 14. November 2019
Eingabetermine 2019
- 25. Januar 2019
- 8. März 2019
- 10. Mai 2019
- 9. August 2019
- 18. Oktober 2019
Beitragswürdige Projekte und Veranstaltungen
Aus Mitteln des Kulturfonds werden Projekte und Veranstaltungen aus folgenden Sparten unterstützt:
Musik
- Konzerte
- Kompositionen
- Produktion Tonträger (ausschliesslich als Starthilfe für junge Bands)
- Publikationen
Literatur/Sprache
- Druckkostenbeiträge an Publikationen
- Hörspiele
- Lesungen
- Literaturfeste
Theater / Tanz / Performance
- Aufführungen
- Produktionen
- Autorenhonorare
Bildende Kunst
- Ausstellungen (ohne Arbeits- und Materialkosten)
- Monographien
- Performances
- Werkankäufe
Film / Video / Foto
- Drehbücher
- Produktionen
- Ausstellungen/Festivals
- Publikationen
Brauchtum/Volks- und Heimatkunde
- Publikationen
- Aufführungen/Ausstellungen
- Produktion Tonträger (z.B. Mundart, Starthilfe für junge/neue Bands)
- Brauchtumsprojekte
Angewandte Kunst
- Architektur und Raumgestaltung
- Grafikdesign
- Industriedesign
- Modedesign
Kriterien / Checkliste für Beiträge und Defizitgarantien
Zur Beurteilung der Gesuche zieht die Kulturkommission verschiedene Kriterien heran. Sie entscheidet über jeden Antrag individuell.
Inhalt / Konzept
- Qualität/Leistungsausweis
- Bezug zum Kanton Schwyz
- aktueller Bezug
- originell
- eigenständig
- innovativ
- realisierbar
- regionale und/oder überregionale Ausstrahlung
Nachhaltigkeit
Resonanz
Kulturvermittlung
Nachwuchsförderung
Budget
- detailliert
- vollständig
- realistisch
Finanzierungsplan
- Defizitdeckung
- Restfinanzierung
- Eigenleistungen
- öffentliche Beiträge (Bezirke, Gemeinden)
- private Beiträge (Gönner, Sponsoren)
- Mediensponsoring
Gegenleistungen
- Eintrittskarten
- Belegexemplare
- Dokumentation
- Nennung in Publikationen
Organisationsbeiträge
An kantonale, regionale und nationale Anlässe (Feste, Jubiläen, usw.) können je nach Bezug zum Kanton und Teilnehmer aus dem Kanton Schwyz pauschale Organisationsbeiträge ausbezahlt werden, insbesondere wenn der Anlass im Kanton Schwyz stattfindet.
Nachsubventionen
Aus prinzipiellen Gründen werden keine Nachsubventionen gewährt. Dies bedeutet, dass Gesuche um Kulturbeiträge in jedem Fall vor der Veranstaltung bzw. vor der Realisierung eines Projekts eingereicht werden müssen. Bitte beachten Sie die Sitzungs- und Eingabetermine.
Keine Beiträge und Defizitgarantien werden gesprochen
Die Kulturförderung betreibt ausschliesslich eine projektbezogene Unterstützung. Beiträge für Infrastrukturen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für Veranstaltungen mit primär lokaler Ausstrahlung werden ebenfalls keine Unterstützungen ausgerichtet. Diese fallen in die Zuständigkeit der Kulturkommissionen der Gemeinden und Bezirke.
Keine Beiträge werden gesprochen für:
- Instrumentierungen
- Uniformierungen
- Benefiz-Veranstaltungen
- Fachtagungen
- Diplomarbeiten
- Dissertationen
- Brauchtums- und Fasnachtsanlässe/-umzüge
- Lehrmittel/Weiterbildungen
- Ausstellungskataloge
- Material für Installationen
- Transport- und Reisekosten
- Anlässe von Musikschulen
- Kulturanlässe in Schulen
- Jubiläumsanlässe: Jubiläen können nur unterstützt werden, wenn ausserordentliche kulturelle Projekte damit verbunden sind.
Beitragsgesuche sind zu richten an:
Kulturkommission Kanton Schwyz
Geschäftsstelle
Bahnhofstrasse 20 / Postfach 2202
6431 Schwyz
Tel. 041 819 19 48
Fax 041 819 20 69
e-mail: franz-xaver.risiNULL@sz.ch