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Literaturförderung

Zentralschweizer Literaturförderung

Alle zwei Jahre schreiben die sechs Kantone der Zentralschweiz einen Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Autorinnen und Autoren zugesprochen werden.

Die Fachjury vergibt in eigener Kompetenz einen oder mehrere Werkbeiträge, davon mindestens einen Beitrag für die gezielte Förderung eines Erstlingswerks. In Zusammenarbeit mit dem Literaturhaus Zentralschweiz in Stans wird anschliessend mit allen Preisträgerinnen und Preisträgern eine Lesetournee durchgeführt.

Zugelassen sind alle literarischen Formen, mit Ausnahme von Theatertexten. Für diese Gattung findet eine separate Ausschreibung statt. Der Wettbewerb wird anonym durchgeführt.

Jurymitglieder

  • Christine Eggenberg, Bibliothekarin/Dozentin (Präsidentin)
  • Ina Brueckel, Literaturvermittlerin, Basel
  • Tamaris Mayer, Literaturvermittlerin, Zürich
  • Marc von Moos, Lehrer Gymnasium Immensee, Fahrwangen
  • Pius Strassmann, Autor, Luzern

Teilnahmebedingungen

  • Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in der Zentralschweiz
  • früherer Wohnsitz während mindestens zehn Jahren in der Zentralschweiz
  • Werk oder Tätigkeit haben einen engen Bezug zum Kulturraum Zentralschweiz

Eingereicht werden dürfen nur Texte aus erster Hand, die in deutscher Sprache geschrieben und bis zum Zeitpunkt des Juryentscheids unveröffentlicht sind. Manuskripte sollen mindestens 20 Seiten, jedoch maximal 30 Seiten umfassen. Zusätzlich ist zwingend ein Werkexposé beizulegen. Pro Person ist nur eine Eingabe gestattet.

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