Werkbeiträge
Im Rahmen eines Wettbewerbs werden jährlich Werkbeiträge an Kulturschaffende vergeben. Sie ermöglichen es, sich während einer bestimmten Zeit intensiv einem künstlerischen Vorhaben zu widmen – mit Fokus auf experimentelle, innovative und eigenständige Projekte sowie die Weiterentwicklung künstlerischer Kompetenzen.
Anmeldung für Werkbeiträge 2026
Einsendeschluss ist der 24. Juni 2026 an Amt für Kultur, Bahnhofstrasse 20, Postfach 2202, 6431 Schwyz
Die Werkbeiträge richten sich an Kulturschaffende in den Sparten bildende Kunst, Musik, Tanz, Theater sowie Kurz- und Animationsfilm. Die Sparten Literatur und Theatertextförderung werden separat im Rahmen kantonaler oder zentralschweizerischer Programme berücksichtigt.
Ziel der Werkbeiträge ist es, künstlerisch eigenständige und realisierbare Vorhaben zu fördern. Insgesamt steht dafür ein Budget von CHF 100'000 aus dem kantonalen Kulturförderfonds zur Verfügung.
Teilnahmeberechtigung
Einzelpersonen
- Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren im Kanton Schwyz (Art. 23 ff. ZGB), oder
- früherer Wohnsitz von mindestens 10 Jahren, oder
- enger Bezug zum Kanton durch Schaffen oder kulturelle Präsenz
- Mindestalter: 18 Jahre
- Maximal fünf Werkbeiträge pro Person
- Weiterbildungsbeiträge setzen eine abgeschlossene künstlerische Grundausbildung voraus sowie eine schriftliche Studienplatzbestätigung der Institution, an der die Weiterbildung absolviert wird.
Gruppen
- Arbeits- und Produktionsstandort seit mindestens 2 Jahren im Kanton Schwyz
- Mindestens die Hälfte der massgeblich beteiligten Personen erfüllt die Teilnahmebedingungen
- Maximal fünf Werkbeiträge pro Gruppe
Nicht berechtigt
- Erstausbildungen (Bachelor oder Master) und Projekte im Rahmen der Grundausbildung werden nicht gefördert
- Beiträge an Aufführungen, Tonträgerproduktionen, Infrastrukturen oder Defizitgarantien sind ausgeschlossen
- Nachfinanzierungen laufender Projekte haben keinen Anspruch auf einen Werkbeitrag
- Der Heimatort im Kanton Schwyz allein gilt nicht als Teilnahmeberechtigung
Hinweis: Die Teilnahmeberechtigung ist mit dem Anmeldeformular nachzuweisen. Über die Teilnahmeberechtigung entscheidet abschliessend die kantonale Kulturkommission.
Bewerbung
Bewerbungsunterlagen in 4-facher Ausführung
- Anmeldeformular mit Datum und Unterschrift
- Dokumentation und Begründung des Projekts oder der Zielsetzung
- Beschreibung des eigenen Schaffens, aktueller Fragestellungen, Vorgehensweise, künftiger Recherche- und Projektideen (max. 2 A4-Seiten)
- Curriculum Vitae inkl. Stipendien, Preise, Auszeichnungen (max. 2 A4-Seiten)
- Werkdokumentation der letzten Jahre (max. 5 A4-Seiten), einreichbar in gedruckter Form oder digital, z. B. als DVD, USB-Stick oder Link zu Website/Online-Portfolio
- Budget und Finanzierungsplan (transparent und realistisch)
- KI-Einsatz muss angegeben und erläutert werden
Formale Vorgaben
- Alle Dokumente sind mit Vor- und Nachname gekennzeichnet
- Keine Originale einreichen
- Spartenübergreifende Bewerbungen sind möglich, dabei muss eine Hauptsparte angegeben werden
- Unvollständige oder verspätete Gesuche werden nicht berücksichtigt
Beurteilungskriterien / Auswahlverfahren
- Kulturelle und künstlerische Qualität: eigenständiger Ausdruck, originelle Umsetzung
- Professionalität: Erfahrungs- und Leistungsausweis, Kontinuität, realistische Zielsetzungen
- Themenrelevanz und künstlerische Bedeutung
- Realisierbarkeit und Konkretisierung des Projekts
- Entwicklungspotenzial der Person oder Gruppe
- Innovativer und eigenständiger Charakter
- Transparenter und realistischer Finanzierungsplan
- Bedeutung für den Kanton Schwyz und regionale/nationale Ausstrahlung
- Jurierungsverfahren:
- Zweistufig: Fachjury prüft Bewerbungen, Kulturkommission entscheidet abschliessend
- Bereits realisierte Projekte können für die Beurteilung mitberücksichtigt werden
Auszahlung
- ⅔ des Werkbeitrags werden sofort nach Entscheid ausbezahlt
- ⅓ wird nach Einreichung eines schriftlichen Schlussberichts und detaillierter Abrechnung ausbezahlt
- Preisträgerinnen und Preisträger sind verpflichtet, innerhalb eines Jahres einen schriftlichen Schlussbericht inkl. detaillierter Abrechnung einzureichen. Bei Unterlassen der Berichtspflicht erfolgt der Ausschluss von ein bis zwei Jahren von der kantonalen Förderung
Bei Nutzung des Werkbeitrags muss die Unterstützung durch die Kulturförderung des Kantons Schwyz in Publikationen oder auf Websites erwähnt werden (Erwähnung oder Logo).
Korrespondenz und Rechtsweg
- Schriftliche Mitteilung der Entscheide durch das Amt für Kultur
- Entscheide ohne Angabe von Gründen
- Kein Rechtsmittel möglich
- Juryberichte werden nicht veröffentlicht
- Keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der Unterlagen