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Auslandateliers

Eingabefrist

Die Eingabefristen für die Atelierbelegungen 2028 erfolgen im Sommer 2026. 

Zentralschweizer Atelier Berlin

Seit Juli 2003 unterhalten die Zentralschweizer Kantone gemeinsam eine Atelierwohnung in Berlin, die professionellen Kunstschaffenden diverser Sparten aus den Zentralschweizer Kantonen Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Uri und Luzern sowie aus dem Kanton Glarus zur Verfügung gestellt wird. Der Kanton Zug betreibt ein eigenes Atelier in Berlin.

Die Wohnung befindet sich im Atelierhaus an der Wiesenstrasse 29 in Berlin-Wedding. Die Atelierwohnung im 3. OG verfügt über rund 100 m2 Grundfläche und ist aufgeteilt in einen grossen Arbeitsraum, ein separates Schlafzimmer, Wohnküche und ein Bad. Die Raumhöhe beträgt ca. 2.95 m. Im gleichen Gebäude sind auch die Ateliers der Kantone Zürich, Freiburg, Wallis, Genf und beider Basel eingemietet. In unmittelbarer Nähe befinden sich zudem die international bekannten Bildhauerwerkstätten sowie zahlreiche weitere Atelierstandorte.

Die Ausschreibung richtet sich ausschliesslich an professionelle Kunstschaffende mit überzeugendem Leistungsausweis, die seit mindestens zwei Jahren in den genannten Kantonen wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre in einem der Kantone Wohnsitz hatten. Die Atelierstipendien beinhalten die unentgeltliche Nutzung der Atelierwohnung sowie einen monatlichen Lebenskostenzuschuss.

Bewerbungsbedingungen

  • Überzeugender, professioneller künstlerischer Leistungsausweis
  • Seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz in den beteiligten Kantonen
  • oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre Wohnsitz in einem dieser Kantone
  • Überzeugende Motivation, Projektidee für Zeit in Berlin

Weitere Auskünfte und Bewerbungsunterlagen

Geschäftsstelle Zentralschweizer Atelier Berlin
c/o Kulturförderung Kanton Schwyz
Raphaela Reichlin
Postfach 2202
6431 Schwyz

+41 41 819 19 48
raphaela.reichlin@sz.ch

Zentralschweizer Atelier New York

Seit März 2000 unterhalten die Kantone Schwyz und Zug zusammen mit den Innerschweizer Kantonen Uri, Nidwalden und Obwalden ein Wohnatelier in New York. Zuger, Schwyzer, Nidwaldner, Obwaldner und Urner Kunstschaffende aus den Bereichen Bildende und Angewandte Kunst, Musik, Literatur, Tanz, Theater, Foto, Film und Video können sich um einen viermonatigen Aufenthalt bewerben. Die Zusprechung beinhaltet die unentgeltliche Benützung des Wohnateliers, einen Reise- sowie einen Lebenskostenzuschuss.

Die Atelierwohnung mit zweiteiligem Atelierraum, zwei sehr kleinen separaten Zimmern sowie Küche und kleinem Bad befindet sich im Upper West-Viertel (westlich des Central Park). Ein viermonatiger Aufenthalt wird jährlich einer Künstlerin oder einem Künstler aus dem Kanton Schwyz zugesprochen.

Bewerbungsbedingungen

  • Überzeugender, professioneller künstlerischer Leistungsausweis
  • Seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz in den beteiligten Kantonen
  • oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre Wohnsitz in einem dieser Kantone
  • Überzeugende Motivation, Projektidee für die Zeit in New York
  • gute Englischkenntnisse

Weitere Auskünfte und Bewerbungsunterlagen

Geschäftsstelle Zentralschweizer Atelier New York
c/o Amt für Kultur, Aldo Caviezel
Baarerstrasse 19
6300 Zug

+41 41 728 31 84
info.kultur@zg.ch
www.zg.ch/kultur

Atelier Paris

Die Vereinigung «visarte zentralschweiz» unterhält seit 1986 ein Wohnatelier in der Cité Internationale des Arts in Paris. Bewerbungsberechtigt sind bildende Künstlerinnen und Künstler aus allen Zentralschweizer Kantonen (Wohnsitz in den Kantonen LU, SZ, OW, NW, UR, ZG). Die Aufenthaltsdauer beträgt 6 Monate (1. Januar bis 30. Juni oder 1. Juli bis 31. Dezember) und wird alljährlich an Kunstschaffende aus zwei verschiedenen Zentralschweizer Kantonen vergeben. Die Zusprechung beinhaltet die unentgeltliche Benutzung des Wohnateliers sowie einen Lebenskostenzuschuss. Das Atelier liegt im Zentrum von Paris nördlich der Ile-Saint-Louis im Marais (4e arrondissement) an der 18, Rue de l'Hôtel de Ville. Die Cité verfügt über rund 300 Ateliers vor allem für bildende Kunstschaffende aus der ganzen Welt. Zudem verfügt sie über gemeinsam genutzte Arbeits- und Aufenthaltsräume.

Die Ausschreibung richtet sich ausschliesslich an professionelle Kunstschaffende mit überzeugendem Leistungsausweis, die seit mindestens zwei Jahren in den genannten Kantonen wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre in einem der Kantone Wohnsitz hatten. Alle weiteren Angaben wie auch das offizielle Bewerbungsformular finden Sie auf der Website der Visarte-Zentralschweiz.

Die Ausschreibung der Atelierplätze erfolgt jeweils in der Ausgabe des Feuilletons der visarte zentralschweiz und des Kulturmagazins 041 sowie auf der Homepage der visarte zentralschweiz. Ausserdem wird die Ausschreibung auch in den Newslettern der Zentralschweizer Kantone veröffentlicht.

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