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Beitragsgesuche

Vorgaben für Gesuchsteller

Gesuche um Beiträge und Defizitgarantien sind schriftlich oder per E-Mail an die Geschäftsstelle der Kulturkommission zu richten. Jeder Eingang wird in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage schriftlich bestätigt. Die Gesuche müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten:

Projekt und Veranstaltungen

  • Inhalt (Kurzbeschrieb)
  • Konzept (Programm, Exposé, Drehbuch usw.)
  • Dokumente (weitere Unterlagen, Referenzen usw.)
  • Daten (Ort, Termine usw.)
  • Personelles (wer ist am Projekt beteiligt)

Budget

  • Detailangaben (Ausgaben, Einnahmen)
  • Eigenleistungen ausweisen
  • Finanzierungsplan
  • Öffentliche Beiträge / Zusicherungen (Bezirke, Gemeinden usw.)
  • Private Beiträge / Zusicherungen (Stiftungen, Sponsoren usw.)
  • Beitrag / Defizitgarantie des Kantons (gewünschte Summe)

Zentralschweizer Bezug

Bei Vorhaben von Zentralschweizerischer Bedeutung bzw. mit Bezug zu mehreren Zentralschweizer Kantonen sind Gesuche an alle betroffenen Kantone zu stellen und die Beiträge im Finanzierungsplan transparent auszuweisen. Der Standortkanton kann eine Behandlung in der Kulturbeauftragten-Konferenz Zentralschweiz (KBKZ) beantragen. Die KBKZ berät das Gesuch und kann anschliessend eine Unterstützungsempfehlung abgeben.

Nachsubventionen

Aus prinzipiellen Gründen werden keine Nachsubventionen gewährt. Dies bedeutet, dass Gesuche um Kulturbeiträge in jedem Fall vor der Veranstaltung bzw. vor der Realisierung eines Projekts eingereicht werden müssen. Bitte beachten Sie die Sitzungs- und Eingabetermine.

Filmförderung

Die Zentralschweizer Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug setzen seit 1986 gemeinsam ein Fachgremium ein, das in ihrem Auftrag die Gesuche im Bereich des professionellen Filmschaffens begutachtet. Bis 2024 hiess dieses Gremium Innerschweizer Filmfachgruppe (IFFG), seit 2025 lautet die offizielle Bezeichnung Zentralschweizer Filmförderung.

Die Zentralschweizer Filmförderung setzt sich aus delegierten Expertinnen und Experten aller beteiligten Kantone zusammen. Ihre Evaluationen der Gesuche haben empfehlenden Charakter und unterstützen die jeweiligen Beschlussbehörden (im Kanton Schwyz die Kulturkommission) bei der Entscheidfindung, haben aber keine Rechtsverbindlichkeit. Die Zentralschweizer Filmförderung verfügt über keine Entscheidungskompetenzen und über keine finanziellen Mittel.

Richtlinien

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle der Zentralschweizer Filmförderung ist bei der Kulturförderung des Kantons Luzern angesiedelt. Weiterführende Informationen zum Einreichen von Fördergesuchen sind auf der Webseite der Geschäftsstelle zu finden:

Geschäftsstelle Zentralschweizer Filmförderung
Bahnhofstrasse 18
6002 Luzern
+41 41 228 45 13

Eingabeschlussdaten

Eingabeschluss Sitzungstermine
  • Freitag, 2. Januar 2026
  • Freitag, 6. März 2026
  • Freitag, 5. Juni 2026
  • Freitag, 14. August 2026
  • Freitag, 23. Oktober 2026
  • Mittwoch, 28. Januar 2026
  • Donnerstag, 2. April 2026
  • Mittwoch, 1. Juli 2026
  • Donnerstag, 10. September 2026
  • Freitag, 20. November 2026

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