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Verlagsförderung

Eingabefrist

Bewerbungen sind bis spätestens Freitag, 24. April 2026 (Datum des Poststempels) einzureichen.

Die Kulturkommission des Kantons Schwyz schreibt für die Jahre 2027 und 2028 eine Verlagsförderung aus. Damit soll die kulturelle Rolle von Schwyzer Verlagen unterstützt werden, insbesondere durch die Stärkung ihrer Tätigkeit als Vermittler zwischen Autorinnen und Autoren, Buchhandlungen sowie Leserinnen und Lesern. Verbunden ist ebenfalls die Anerkennung der vielfältigen kulturellen Aktivitäten, welche die Verlage neben der Produktion von Büchern leisten.

Zugelassen sind professionelle Verlage mit einem kulturellen Schwerpunkt in den Bereichen Literatur, Musik, Kunst, Design, Comic, Fotografie und Gesellschaft. Ausgeschlossen sind Verlage, die grossmehrheitlich wissenschaftliche Publikationen, Lehrmittel, Neuauflagen bestehender Publikationen oder Periodika herausgeben sowie Auftrags-, Selbstzahler- und Eigenverlage.

Für die Beurteilung der eingereichten Bewerbungen wird eine Fachjury mit mindestens drei Personen eingesetzt.

Bewerbungsbedingungen

  • professionelle Verlage mit einem kulturellen Schwerpunkt in den Bereichen Literatur, Musik, Kunst, Design, Comic, Fotografie und Gesellschaft
  • Verlagssitz seit mindestens zwei Jahren im Kanton Schwyz und ebenso lange im Buchmarkt präsent, regelmässige Produktion von Büchern
  • Hauptwirkungsort der Verlagstätigkeit seit mindestens zwei Jahren im Kanton Schwyz und als Verlag ebenso lange im Buchmarkt präsent, regelmässige Produktion von Büchern

Bewerbungsunterlagen

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