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Ausländischen Führerausweis umtauschen

Wenn Sie in die Schweiz ziehen, müssen Sie Ihren Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Sie haben ab Einreisedatum 12 Monate Zeit.

Innerhalb eines Jahres ab der Einreise in die Schweiz muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Nach 12 Monaten dürfen Sie in der Schweiz nicht mehr fahren. Wir empfehlen Ihnen, das Umtausch-Gesuch frühzeitig einzureichen, da die Umtauschformalitäten in Einzelfällen längere Zeit in Anspruch nehmen können.

Schritt für Schritt vom ausländischen zum Schweizer Führerausweis

1. Gesuchsformular ausfüllen

Das Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises ist vollständig auszufüllen und auszudrucken. Dieses Formular ist auch beim Einwohneramt Ihrer Gemeinde, bei jedem Polizeiposten oder bei uns in Papierform erhältlich.

2. Sehtest absolvieren

Es muss ein Sehtest bei einem Augenarzt oder Optiker absolviert werden. Bringen Sie das ausgedruckte Gesuchsformular mit zum Sehtest, damit die Fachperson das Resultat des Sehtests direkt auf dem Formular eintragen und bestätigen kann.

3. Ausweisfoto beifügen oder hochladen

Für das Gesuch wird ein aktuelles Passfoto im Format 35 x 45 mm benötigt. Sie können das Ausweisfoto online einreichen oder dem Umtauschformular beilegen. Kleben Sie es bitte nicht auf das Gesuchsformular. 

Bitte beachten Sie die Anforderungen an das Ausweisfoto.

4. Dokumente zusammenstellen

  • Kopie des Ausländerausweises, der Schweizer Identitätskarte oder des Schweizer Passes beilegen
  • Ausländischen Führerausweis im Original beilegen.
  • Wenn der ausländische Führerausweis nicht in lateinischer Schrift ist, wird eine amtlich beglaubigte Übersetzung benötigt. Diese ist im Original beizulegen.
  • Aktuelles Passfoto beilegen, falls nicht bereits online eingereicht.
  • Bestätigung des Einwohneramts auf dem Gesuchsformular vorhanden
  • Sehtestresultat auf dem Gesuchsformular ausgefüllt
  • Das Gesuchsformular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben

5. Gesuch einreichen

Sie müssen das Gesuch persönlich beim Verkehrsamt vorbeibringen.

Umtauschprozess

Länderliste: Umtausch

In der Länderliste des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) ist ersichtlich, ob Sie von einer Kontrollfahrt und/oder der Theorieprüfung befreit sind.

Theorieprüfung nötig für Lastwagen oder Personentransport

Je nach Land (siehe Länderliste) muss eine Kontrollfahrt und/oder Theorieprüfung absolviert werden. Der Termin für die Kontrollfahrt oder Theorieprüfung wird Ihnen nach erfolgreicher Gesuchsprüfung per Post zugestellt.

Informationen zur Kontrollfahrt

Inhaber ausländischer Führerausweise aller Länder, die in der Länderliste nicht aufgeführt sind, haben auf einer Kontrollfahrt nachzuweisen, dass sie die Verkehrsregeln kennen und Fahrzeuge der entsprechenden Kategorie sicher zu führen verstehen.

Die Kontrollfahrt ist auf einem Fahrzeug jener Ausweiskategorie abzulegen, welches zum Führen aller im Ausweis eingetragenen Kategorien berechtigt. Die Fahrt ist mit einem für die beantragte Kategorie geeigneten Fahrzeug zu absolvieren und muss in betriebssicherem und vorschriftsgemässen Zustand sein.

Das Verkehrsamt legt den Termin für die Kontrollfahrt fest. Diese kann nicht wiederholt und nur mit einem wichtigen Grund verschoben werden. Nach bestandener Kontrollfahrt wird der schweizerische Führerausweis ausgestellt.

Nichtbestehen der Kontrollfahrt

Fällt die Kontrollfahrt negativ aus oder bleibt jemand unentschuldigt der Kontrollfahrt fern, so gilt diese als nicht bestanden. Der ausländische Führerausweis wird dann in der Schweiz und dem Fürstentum Lichtenstein aberkannt. Dies bedeutet, dass in der Schweiz und im Fürstentum Lichtenstein keine Fahrzeuge mehr gelenkt werden dürfen. Die Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden. Sie haben aber die Möglichkeit, den Schweizer Führerausweis mittels üblichem Ablauf zu erwerben.

Verzicht auf höhere Kategorien

Falls Sie beim Einreichen des Gesuchs ausdrücklich auf eine höhere Kategorie verzichten, wird diese gestrichen. Jene Kategorie kann nachträglich nicht mehr durch eine Kontrollfahrt erlangt werden, denn der Verzicht ist in der Schweiz endgültig.

Unbefristeter Führerausweis oder Führerausweis auf Probe

Wenn Ihr ausländischer Führerausweis bei der Wohnsitznahme in der Schweiz bereits mindestens ein Jahr gültig war, erhalten Sie einen unbefristeten Führerausweis. Ansonsten erhalten Sie einen Schweizer Führerausweis  auf Probe. Die Probezeit dauert drei Jahre. Sie wird um die Zeitspanne zwischen dem Ausstelldatum des ausländischen Führerausweises und dem letzten regulären Umtauschdatum verkürzt. Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten, ist ein Weiterbildungskurs (WAB-Kurs) zu besuchen. Bitte beachten Sie die Informationen auf der Seite Führerausweis auf Probe.

Behandlung des ausländischen Führerausweises

Ausländische Führerausweise aus EU- oder EFTA-Staaten werden an die jeweilige Ausstellungsbehörde zurückgesandt. Die übrigen ausländischen Führerausweise werden in der Schweiz ungültig gekennzeichnet.

Kosten und Gebühren

  • Kontrollfahrt: CHF 120.–
  • Theoretische Zusatzprüfung: CHF 30.–
  • Bearbeitungsgebühren: CHF 80.–
  • Führerausweis: CHF 45.–

Rechtliche Grundlagen

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