Navigieren im Kanton Schwyz

Schiffssteuern und Gebühren

Für immatrikulierte (angemeldete) Schiffe wird jährlich eine Schiffssteuer erhoben und Dienstleistungen der Schiffskontrolle sind gebührenpflichtig.

Schiffssteuern

Die Schiffssteuer wird jedes Jahr im Voraus pauschal erhoben und muss für das ganze Jahr bezahlt werden, in dem das Schiff kennzeichnungspflichtig ist.

  • Wird der Schiffsausweis bis am 31. März annulliert, so entfällt die Steuer für das laufende Jahr.
  • Wenn die Anmeldung des Schiffes nach dem 31. August erfolgt, wird die Schiffssteuer um die Hälfte reduziert.

Steuerbeträge

Motor- und Fahrgastschiffe

Bezeichnung Steuer in CHF
Grundsteuer 38.90
Zuschlag je volle oder angebrochene 1 kW-Leistung bis 100 kW-Leistung 3.90
von 101 bis 200 kW-Leistung 5.20
von 201 bis 300 kW-Leistung 6.50
von 301 bis 400 kW-Leistung 7.80
von 401 bis 500 kW-Leistung 9.10
über 500 kW-Leistung 10.35

Für Schiffe mit Elektromotoren fallen keine Motorenleistungszuschläge an.

Segelschiffe

Bezeichnung Steuer in CHF
Grundsteuer bis und mit 15 m2 Segelfläche 26.–
Zuschlag je weiterer m2 Segelfläche 2.60
Zuschlag für Hilfsmotoren je volle oder angebrochene 1 kW-Leistung 3.90

Güterschiffe

Bezeichnung Steuer in CHF
ohne Motoren, je Tonne Nutzlast 0.60
mit Motoren, je Tonne Nutzlast 2.60

Kennzeichnungspflichtige Ruderboote, Pedalos usw.

Bezeichnung Steuer in CHF
kennzeichnungspflichtige Ruderboote, Pedalos und dergleichen 25.95

Rammschiffe, Schwimmbagger und ähnliche Geräte

Bezeichnung Steuer in CHF
Geräte wie Rammschiffe, Schwimmbagger und dergleichen 45.40

Schiffs-Kollektivausweis

Bezeichnung Steuer in CHF
Schiffs-Kollektivausweis 520.–

Gebühren

Schiffsprüfung (Schiffskontrolle)

Schiffe ohne Maschinenantrieb

Bezeichnung Gebühr in CHF
Ruderboote und dergleichen 40.–

Segelschiffe

Bezeichnung Gebühr in CHF
bis 6 m Länge 40.–
bis 7 m Länge 65.–
bis 8 m Länge 80.–
bis 9 m Länge 110.–
bis 10 m Länge 130.–
über 10 m Länge 140.–
Zuschlag für Aussenbordmotor 15.–
Zuschlag für Innenbordmotor 30.–

Motorschiffe

Bezeichnung Aussenbord, Gebühr in CHF Innenbord, Gebühr in CHF
bis 4 m Länge 50.– 80.–
bis 6 m Länge 65.– 95.–
bis 8 m Länge 95.– 130.–
bis 10 m Länge 130.– 150.–
über 10 m Länge 140.– 180.–

Diverse Gebühren

Bezeichnung Gebühr in CHF
Nachkontrolle beanstandeter Schiffe 60.–
Abnahme zusätzlicher Motoren 20.–
Schiffsausweis 50.–
Erteilung Wasserungsbewilligung 40.–
Befristete Zulassung für Schiffe mit ausländischem Standort 130.–
Befristete Zulassung für Schiffe mit schweizerischem Standort 50.–

Schiffsführerzulassung

Prüfungsgebühren

Bezeichnung Gebühr in CHF
Theorieprüfung 30.–
Praktische Prüfung Kategorie A 120.–
Praktische Prüfung Kategorie D 180.–
Praktische Prüfung Kategorie B, C, E 360.–

Schiffsführerausweis

Bezeichnung Gebühr in CHF
Führerausweis 50.–
Ersatzausweis 30.–

Rechtliche Grundlagen

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