Navigieren im Kanton Schwyz

Wassersport

Auch für Wassersportarten gelten spezifische Regeln und Gesetze. Beachten Sie besonders die Verbots- und Sperrzonen, um Ihre Aktivitäten sicher und verantwortungsbewusst auszuüben. Informieren Sie sich über die geltenden Vorschriften, um die Natur und andere Wassersportler schützen.

Das Ausüben von Wassersportarten (Wasserskifahren, Wakeboarden, Wakesurfen, Schleppen von Ringen usw.) ist nur ausserhalb der Uferzonen (ab 300 m) bei Tag und klarer Sicht von 08:00 bis 21:00 Uhr erlaubt.

Mit gelben Bojen markierte Wasserflächen gelten als Sperr- und Sicherheitszonen (Naturschutzzonen oder Strandbäder) und dürfen nicht befahren werden. Dasselbe gilt für Bestände von Seerosen, Schilf und Binsen. Im Flyer Rücksicht und Umsicht auf dem Wasser sind wichtige Vorgaben und Regeln aufgeführt.

Bitte beachten Sie auch die Vorgaben für die Mindestausrüstung.

Verbots- und Sperrzonen fürs Drachensegeln (Kitesurfen)

Sihlsee

Die innere Uferzone (0 bis 150 m ab dem Seeufer) darf nur zum Starten und Landen befahren werden. Dabei ist entsprechend den vorherrschenden Windverhältnissen der kürzeste Weg aus dieser Zone zu wählen.

Weitere Verbotszonen

  • je 150 m beidseits von Brückenanlagen
  • im Umkreis von 200 m gegenüber Kurs- und Güterschiffen sowie zu Schlepp- oder Schubverbänden
  • im Umkreis von 150 m um Landungsanlagen der Kursschifffahrt
  • in der Nähe von öffentlichen Badeanlagen und Hafeneinfahrten

Sperrzone

Sperrzone ist der südliche Bereich des Sihlsees ab dem Steinbachviadukt.

Vierwaldstättersee

Die innere Uferzone (0 bis 150 m ab dem Seeufer) darf nur zum Starten und Landen befahren werden. Dabei ist entsprechend den vorherrschenden Windverhältnissen der kürzeste Weg aus dieser Zone zu wählen.

Weitere Verbotszonen

  • je 150 m beidseits von Brückenanlagen
  • im Umkreis von 200 m gegenüber Kurs- und Güterschiffen sowie zu Schlepp- oder Schubverbänden
  • im Umkreis von 150 m um Landungsanlagen der Kursschifffahrt
  • in der Nähe von öffentlichen Badeanlagen und Hafeneinfahrten

Sperrzonen

Im schwyzerischen Teil bildet der Bereich von Rütli bis Treib jeweils quer über den See eine Sperrzone.

  • Koordinaten Rütli: 687875 / 202000 querab nach 689460 / 202000
  • Koordinaten Treib: 686400 / 204250 querab nach 685900 / 205650

Im Luzerner Teil bestehen zwei Sperrzonen:

  •  die erweiterte Uferzone der Luzerner Seebucht (westlich der Linie von der SGV-Station Seeburg (Koordinaten 668850 / 210900) zur SGV-Station Wagner-Museum (Koordinaten 667750 / 210500)
  • die erweiterte Uferzone der Horwer Seebucht (nördlich der Linie von der Kantonsgrenze Hergiswil (Koordinaten 666470 / 205630) bis Hinterrüti (Koordinaten 667240 / 206160)

Die Sperrzonen und Auflagen im Urner Teil finden Sie auf der Seite «Kitesurfen» des Kantons Uri.

Aktuelle Informationen finden Sie in der kostenlosen App für den Vierwaldstättersee:

Wägitalersee

Die innere Uferzone (0 bis 150 m ab dem Seeufer) darf nur zum Starten und Landen befahren werden. Dabei ist entsprechend den vorherrschenden Windverhältnissen der kürzeste Weg aus dieser Zone zu wählen.

Weitere Verbotszonen

  • je 150 m beidseits von Brückenanlagen
  • im Umkreis von 200 m gegenüber Kurs- und Güterschiffen sowie zu Schlepp- oder Schubverbänden
  • im Umkreis von 150 m um Landungsanlagen der Kursschifffahrt
  • in der Nähe von öffentlichen Badeanlagen und Hafeneinfahrten

Zugersee

Als Start- und Landeplatz auf dem Zugersee dient ausschliesslich der Badeplatz Brüggli in Zug.

Die innere Uferzone (0 bis 150 m ab dem Seeufer) darf nur zum Starten und Landen befahren werden. Dabei ist entsprechend den vorherrschenden Windverhältnissen der kürzeste Weg aus dieser Zone zu wählen.

Weitere Verbotszonen

  • je 150 m beidseits von Brückenanlagen
  • im Umkreis von 200 m gegenüber Kurs- und Güterschiffen sowie zu Schlepp- oder Schubverbänden
  • im Umkreis von 150 m um Landungsanlagen der Kursschifffahrt
  • in der Nähe von öffentlichen Badeanlagen und Hafeneinfahrten

Aktuelle Informationen finden Sie in der kostenlosen App für die Zuger Seen:

Zürichsee

Die innere Uferzone (0 bis 150 m ab dem Seeufer) darf nur zum Starten und Landen befahren werden. Dabei ist entsprechend den vorherrschenden Windverhältnissen der kürzeste Weg aus dieser Zone zu wählen.

Weitere Verbotszonen

  • je 150 m beidseits von Brückenanlagen
  • im Umkreis von 200 m gegenüber Kurs- und Güterschiffen sowie zu Schlepp- oder Schubverbänden
  • im Umkreis von 150 m um Landungsanlagen der Kursschifffahrt
  • in der Nähe von öffentlichen Badeanlagen und Hafeneinfahrten

Sperrzonen

Untersee (schwyzerischer Teil)
  • über den Uferabstand von 300 m hinaus für das ganze Gebiet des Naturschutzreservats Frauenwinkel, begrenzt durch die Linie Steinfabrik Pfäffikon – Westspitze Ufnau – Ostspitze Lützelau – Dreiländerstein Seedamm
  • der Seedammdurchlass (Ledigatter) bei Hurden
  • der Schifffahrtkanal (Durchstichkanal) von Hurden.
Obersee (schwyzerischer Teil)
  • der östliche Teil des Obersees ab der Linie Lachner Aahorn quer über den See bis zum Yachthafen Stampf/Jona (Hafeneinfahrt).
    • Koordinaten Lachner Aahorn: 706840 / 229000
    • Koordinaten Yachthafen Stampf: 706730 / 230380
  • Sperrzonen im Zürcher Teil
  • Im st. gallischen Teil des Zürichsees und des Zürich-Obersees ist die Wasserfläche für das Drachensegeln (Kitesurfen) gesperrt.

Aktuelle Informationen finden Sie in der kostenlosen App für den Zürichsee:

Auf allen übrigen schiffbaren Gewässern im Kanton Schwyz ist Kitesurfen verboten.

Boote und Schiffe

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