Schiff anmelden
Grundsätzlich benötigen alle auf öffentlichen Gewässern eingesetzten Schiffe eine Zulassung. Nach dem Anmelden (Einlösen) eines Schiffes erhalten Sie von uns den Schiffsausweis und es wird Ihnen eine Schiffskontrollschild-Nummer zugeteilt.
Wasserfahrzeuge ohne Zulassung
Die folgenden Wasserfahrzeuge müssen nicht angemeldet werden:
- Schiffe, die kürzer sind als 2.50m
- Paddelboote, Strandboote, kleine Schlauchboote und dergleichen
- Kajaks, SUP-Boards, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter
Die oben aufgeführten Wasserfahrzeuge müssen den Namen und die Adresse des Eigentümers oder Halters gut sichtbar tragen.
Bitte beachten Sie die Hinweise und Vorgaben auf der Seite Wassersport.
Einlösung eines Schiffes
Gehen Sie wie folgt vor, um ein Schiff anzumelden:
- Versicherungsnachweis bestellen
- Folgende Dokumente per Post oder vor Ort einreichen:
- Anmeldeformular zur Einlösung eines Schiffes
- Stationierungsplatzbescheinigung oder Wanderbootbescheinigung
- Die weiteren für Ihr Schiff zutreffenden Unterlagen und Bestätigungen gemäss Seite 2 des Anmeldeformulars
Alle Geschäftsfälle werden bei uns in Schwyz abgewickelt. Unterlagen sind daher bei uns einzureichen. Die technischen Abnahmestellen bieten keinen Schalterservice an.
Schiff für befristeten Einsatz anmelden
Schiff mit schweizerischen Kontrollschildern
Schiffe mit schweizerischen Kontrollschildern ohne Eintrag «Vierwaldstättersee zugelassen» im Ausweis dürfen auf dem Vierwaldstättersee nur mit einer Zusatzbewilligung eingesetzt werden. Die Bewilligung (Vignette) wird durch die Behörde des Kantons erteilt, auf dessen Gebiet das Schiff erstmalig eingesetzt wird. Die Bewilligung gilt vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des folgenden Monats und darf innerhalb eines Kalenderjahres nicht erneuert werden.
Schiff aus dem Ausland
Schiffe mit ausländischen Kennzeichen dürfen nur mit einer speziellen Bewilligung und einer vereinfachten Schiffsabnahme der Behörde des Kantons verkehren, auf dessen Gebiet das Schiff erstmalig eingesetzt wird. Die Bewilligung gilt vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des folgenden Monats und darf innerhalb eines Kalenderjahres nicht erneuert werden.