Navigieren im Kanton Schwyz

Schiffe

Adressänderung oder Umzug

Zuzug aus einem anderen Kanton

Melden Sie uns Ihren Zuzug innerhalb von 14 Tagen.

Reichen Sie folgende Unterlagen per Post oder vor Ort bei uns ein:

  • Schiffsführerausweis im Original
  • 1 farbiges Passfoto (35 x 45mm)
  • Schiffsausweis im Original
  • Wohnsitzbestätigung, Ausländerausweis oder Schriftenempfangsschein

Zuzug aus dem Ausland

Ihren ausländischen Schiffsführerausweis müssen Sie innerhalb von 12 Monaten umtauschen. Die genauen Anforderungen und Verfahren hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Herkunftsland des Ausweises und die Art des Schiffsführerausweises.

Verwenden Sie hierfür das Formular Anmeldung zur Schiffsführerprüfung und setzen Sie ganz oben einen Haken bei «Umtausch ausl. Schiffsführerausweis». Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.

Umzug innerhalb des Kantons Schwyz

Adressänderungen sind uns innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Reichen Sie folgende Unterlagen per Post oder vor Ort bei uns ein:

  • Schiffsführerausweis im Original
  • 1 farbiges Passfoto (35 x 45mm)
  • Schiffsausweis im Original

Wegzug in einen anderen Kanton

Bitte setzen Sie sich mit der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnortes in Verbindung.

Wegzug ins Ausland

Setzen Sie sich mit der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnorts in Verbindung. Diese wird Sie über das Vorgehen nach Ihrem Zuzug informieren.

    Rechtliche Grundlagen

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