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Aktuelles

Aktualisierung verschiedener Merkblätter zur Quellensteuer

Folgende Merkblätter zur Quellensteuer wurden aktualisiert:

Die Merkblätter gelten ab 1. Januar 2026.

Neue Quellensteuertarife 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gelten im Kanton Schwyz neue Quellensteuer-Tarife.

10.03.2025

Aktualisierung verschiedener Merkblätter zur Quellensteuer

Wir haben folgende Merkblätter zur Quellensteuer aktualisiert:

Die Merkblätter gelten ab 1. Januar 2025.

19.12.2024

Neue Quellensteuertarife 2025

Gestützt auf §§ 89 und 90 des Steuergesetzes vom 9. Februar 2000 hat die Steuerverwaltung die Quellensteuertarife für das Jahr 2025 infolge veränderter Steuerfüsse neu berechnet. Die bei der Berechnung des Quellensteuerabzugs berücksichtigten Pauschalen für Berufskosten (§§ 27 und 28) und für Versicherungsprämien (§ 33 Abs. 1 Bst. d, f und g) sowie Abzüge für Familienlasten (§ 35) sind ausgewiesen. Die Tarife gelten für das ganze Kantonsgebiet und umfassen die Kantons-, Bezirks-, Gemeinde- und Kultussteuern sowie die direkte Bundessteuer. Die neuen Tarife sind nur elektronisch (PDF) verfügbar.

20.11.2024

Aktualisierung Merkblatt «Berechnung der Quellensteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge»

Per 1. Januar 2025 passt der Bund die Quellensteuertarife an die Teuerung an (Ausgleich der kalten Progression). Das Merkblatt Berechnung der Quellensteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge wurde entsprechend aktualisiert. Es findet wie bisher Anwendung auf im Ausland wohnhafte Empfänger von Vorsorgeleistungen aus schweizerischen Quellen und gilt ab 1. Januar 2025.

Neue Quellensteuertarife 2024

Gestützt auf §§ 89 und 90 des Steuergesetzes vom 9. Februar 2000 hat die Steuerverwaltung die Quellensteuertarife für das Jahr 2024 infolge veränderter Steuerfüsse neu berechnet. Die bei der Berechnung des Quellensteuerabzugs berücksichtigten Pauschalen für Berufskosten (§§ 27 und 28) und für Versicherungsprämien (§ 33 Abs. 1 Bst. d, f und g) sowie Abzüge für Familienlasten (§ 35) sind ausgewiesen. Die Tarife gelten für das ganze Kantonsgebiet und umfassen die Kantons-, Bezirks-, Gemeinde- und Kultussteuern sowie die direkte Bundessteuer. Die neuen Tarife sind nur elektronisch (PDF) verfügbar.

Anpassung der Merkblätter für die Quellenbesteuerung

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 haben sich Änderungen bei den Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien und den Niederlanden in Bezug auf die privatrechtlichen Vorsorgeleistungen als auch die Vorsorgeleistungen aus früherem öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis ergeben. Neu ist jeweils eine Rückerstattung möglich, soweit Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachweislich in der Schweiz nicht von den Steuerbemessungsgrundlagen abgezogen wurden. Eine Rückerstattung kann dem Ansässigkeitsstaat nach Art. 7 des Abkommens vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (SR 0.652.1) mitgeteilt werden.

Ebenfalls eine Änderung hat das Merkblatt «Quellenbesteuerung von Künstlern, Sportlern und Referenten ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz» erfahren. Präzisiert wurden hier die Ausführungen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA unter Ziff. 13.2.1. Die Merkblätter des Kantons Schwyz für die Quellenbesteuerung wurden entsprechend angepasst.

Neue Quellensteuertarife 2023

Gestützt auf §§ 89 und 90 des Steuergesetzes vom 9. Februar 2000 hat die Steuerverwaltung die Quellensteuertarife für das Jahr 2023 infolge veränderter Steuerfüsse neu berechnet. Die bei der Berechnung des Quellensteuerabzugs berücksichtigten Pauschalen für Berufskosten (§§ 27 und 28) und für Versicherungsprämien (§ 33 Abs. 1 Bst. d, f und g) sowie Abzüge für Familienlasten (§ 35) sind ausgewiesen. Die Tarife gelten für das ganze Kantonsgebiet und umfassen die Kantons-, Bezirks-, Gemeinde- und Kultussteuern sowie die direkte Bundessteuer. Die neuen Tarife sind nur elektronisch (PDF) verfügbar.

Anpassung der Merkblätter für die Quellenbesteuerung

Seit 1. Januar 2022 sind neu die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Bahrain, Brasilien und Saudi-Arabien zu den weit über 100 bereits bestehenden DBA mit andern Ländern anwendbar. Ebenfalls erfuhr das DBA mit Italien eine Änderung bei der Quellenbesteuerung von privatrechtlichen Vorsorgeleistungen und Leistungen aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge. Die Merkblätter des Kantons Schwyz für die Quellenbesteuerung wurden entsprechend angepasst.

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