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Auslandurlaub

Auslandaufenthaltsdauer von mehr als 12 Monaten oder bei unbestimmter Dauer

Wenn Sie sich länger als 12 Monate im Ausland aufhalten wollen, müssen Sie spätestens 2 Monate vor der Ausreise ein Gesuch um Auslandurlaub einreichen. Dem Gesuch müssen Sie folgende Unterlagen beilegen:

  • Bestätigungen: Arbeitgeber, Schule, Reisedokumente, Visum usw.

Ein Gesuch um Auslandurlaub wird nur bewilligt, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllt haben:

  • Mindestaufenthalt von 12 Monaten im Ausland,
  • Zwingende Abmeldung bei Ihrer Wohngemeinde ins Ausland,
  • Bezahlung von sämtlichen offenen Wehrpflichtersatzforderungen,
  • Abgabe der persönlichen Ausrüstungen in einer Retablierungsstelle,
  • Begleichung sämtlicher offenen militärischen Strafen und Bussen.

Zusätzliche Informationen:

Senden Sie uns die Informationen/ Gesuchsformulare mit Ihren Angaben per E-Mail.

Auslandaufenthaltsdauer von weniger als 12 Monaten

Folgende Informationen sind per E-Mail mitzuteilen:

  • gültige Post-Zustelladresse in der Schweiz (z.B. Eltern, Angehörige)
  • E-Mailadresse und Telefonnummer
  • Zeitraum des Auslandaufenthaltes
  • Stichtag ab wann der zivilrechtliche Wohnort in der Schweiz aufgehoben ist (Abmeldedatum bei der Einwohnergemeinde)
  • je nach Situation: Verschiebungsgesuch kommender Dienste / Dispensationsgesuch Schiesspflicht (obligatorisches Schiessen)

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