Abstimmung vom 14. Juni 2026
Auslandurlaub
Auslandaufenthaltsdauer von mehr als 12 Monaten oder bei unbestimmter Dauer
Wenn Sie sich länger als 12 Monate im Ausland aufhalten wollen, müssen Sie spätestens 2 Monate vor der Ausreise ein Gesuch um Auslandurlaub einreichen. Dem Gesuch müssen Sie folgende Unterlagen beilegen:
- Bestätigungen: Arbeitgeber, Schule, Reisedokumente, Visum usw.
Ein Gesuch um Auslandurlaub wird nur bewilligt, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllt haben:
- Mindestaufenthalt von 12 Monaten im Ausland,
- Zwingende Abmeldung bei Ihrer Wohngemeinde ins Ausland,
- Bezahlung von sämtlichen offenen Wehrpflichtersatzforderungen,
- Abgabe der persönlichen Ausrüstungen in einer Retablierungsstelle,
- Begleichung sämtlicher offenen militärischen Strafen und Bussen.
Zusätzliche Informationen:
Senden Sie uns die Informationen/ Gesuchsformulare mit Ihren Angaben per E-Mail.
Auslandaufenthaltsdauer von weniger als 12 Monaten
Folgende Informationen sind per E-Mail mitzuteilen:
- gültige Post-Zustelladresse in der Schweiz (z.B. Eltern, Angehörige)
- E-Mailadresse und Telefonnummer
- Zeitraum des Auslandaufenthaltes
- Stichtag ab wann der zivilrechtliche Wohnort in der Schweiz aufgehoben ist (Abmeldedatum bei der Einwohnergemeinde)
- je nach Situation: Verschiebungsgesuch kommender Dienste / Dispensationsgesuch Schiesspflicht (obligatorisches Schiessen)