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Abstimmung vom 14. Juni 2026

Infos für Militärdienstpflichtige

Ablösung Dienstbüchlein durch den Dienstmanager

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Juni 2026 wird das Dienstbüchlein nicht mehr nachgeführt.
  • Duplikate können bis zum 31. Mai 2026 bestellt werden.
  • Das Dienstbüchlein muss bis zur Entlassung aufbewahrt werden.
  • Der Dienstmanager ermöglicht die Einsicht in die Daten. Eine Registrierung ist in einem beliebigen Kreiskommando möglich.

Das Dienstbüchlein bleibt bis zum 31. Mai 2026 das massgebende offizielle Dokument für dienstliche Einträge und Nachweise. Angehörige der Armee sind verpflichtet, ihr Dienstbüchlein auch nach diesem Zeitpunkt bis zur Entlassung aufzubewahren.
 
Ab dem 1. Juni 2026 erfolgt die Führung der dienstlichen Daten vollständig digital. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Systeme der Militärverwaltung als massgebend. Dienstbüchlein werden nicht mehr nachgeführt und nicht mehr neu abgegeben.

Bis zum 31. Mai 2026 kann ein Duplikat des Dienstbüchleins bestellt werden. Ab dem 1. Juni 2026 werden keine Duplikate mehr ausgestellt.
 
Materialbezüge, die ab dem 1. Juni 2026 erfolgen, werden ab Juli 2026 im Dienstmanager angezeigt. Wurde das Material vor dem 1. Juni 2026 gefasst, wird es auch zukünftig nicht im Dienstmanager angezeigt und bei der Rückgabe ist weiterhin das Dienstbüchlein mitzubringen.
 
Die Einsicht in die persönlichen Daten erfolgt künftig über den Dienstmanager. Für die Registrierung ist eine Identifikation vor Ort erforderlich. Diese ist am Orientierungstag, während der Rekrutierung oder an einem Registrierungsstandort möglich.

Dienstmanager (Portal der Armee)

Durch das Projekt DIMILAR (Digitalisierung Milizarmee) sind stetig neue Produkte und Tools zur Verfügung gestellt worden. Über den Dienstmanager verwalten Sie Ihren Militärdienst einfach online, jederzeit und von überall. Die Nutzung wird empfohlen, da so sichergestellt ist, dass die eigenen Daten immer aktuell und im Überblick gehalten werden. Zudem kann so der Marschbefehl digital empfangen werden.

Vorgehensweisen, falls Sie noch kein Login besitzen

Falls Sie bereits ein AGOV-Konto mit höherer Vertrauensstufe besitzen, können Sie sich damit direkt einloggen, ohne sich registrieren zu müssen. Ihr bestehendes AGOV-Konto ist ein Konto mit höherer Vertrauensstufe, falls Sie im Eröffnungsprozess eine ID vorweisen mussten (online oder vor Ort bei einer Behörde).

Daten Wiederholungskurse

Die Daten der Wiederholungskurse können Sie auf der Seite Aufgebotsdaten der Schweizer Armee abfragen.

Wehrpflichtersatz

Sie haben den Wehrpflichtersatz zu bezahlen, wenn Sie im Vergleich zu Ihren Alterskameraden mit Dienstleistungen in den Rückstand geraten (z. B. bei Dienstverschiebungen, Dispensationen, Auslandurlaub).

Wenn alle Diensttage geleistet sind, wird Ihnen der entsprechende Betrag zurückerstattet.

Vorbereitung auf die RS

Durchdiener

Waffenloser Dienst

Militärdienstpflichtige, die den bewaffneten Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, reichen beim Kreiskommando des Wohnortkantons ein schriftliches Gesuch um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst ein.

Das Gesuch ist von Stellungspflichtigen spätestens einen Monat vor den Rekrutierungstagen, von Militärdienstpflichtigen spätestens drei Monate vor der nächsten Militärdienstleistung einzureichen.

Wer ein Gesuch stellt, muss:

  • im Gesuch ausdrücklich erklären, waffenlosen Militärdienst leisten zu wollen;
  • die persönlichen Gründe darlegen, die zum Gewissensentscheid gegen den bewaffneten Militärdienst geführt haben; und
  • folgende Unterlagen beilegen:
    1. einen ausführlichen Lebenslauf,
    2. einen aktuellen Privatauszug aus dem Strafregister-Informationssystems VOSTRA,
    3. Berichte, in denen Vertreter oder Vertreterinnen staatlicher oder kirchlicher Instanzen, religiöser Gemeinschaften oder andere Personen, welche die Militärdienstpflichtige Person persönlich kennen und die geltend gemachten Gründe bestätigen und aus ihrer Sicht würdigen.

Über das Gesuch entscheidet eine Bewilligungsinstanz an einer Anhörung, an welcher Sie persönlich anwesend sein müssen.

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