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Infos für Militärdienstpflichtige

Dienstmanager (Portal der Armee)

Durch das Projekt DIMILAR (Digitalisierung Milizarmee) sind stetig neue Produkte und Tools zur Verfügung gestellt worden. Über den Dienstmanager verwalten Sie Ihren Militärdienst einfach online, jederzeit und von überall. Die Nutzung wird empfohlen, da so sichergestellt ist, dass die eigenen Daten immer aktuell und im Überblick gehalten werden. Zudem kann so der Marschbefehl digital empfangen werden.

Vorgehensweise, falls Sie noch kein Login besitzen

  1. Registrierungsbrief bestellen
  2. Nach Erhalt des Briefes auf dem Portal die Registrierung abschliessen
  3. Anmelden und das Gesuch einreichen

Daten Wiederholungskurse

Die Daten der Wiederholungskurse können Sie auf der Seite Aufgebotsdaten der Schweizer Armee abfragen.

Wehrpflichtersatz

Sie haben den Wehrpflichtersatz zu bezahlen, wenn Sie im Vergleich zu Ihren Alterskameraden mit Dienstleistungen in den Rückstand geraten (z. B. bei Dienstverschiebungen, Dispensationen, Auslandurlaub).

Wenn alle Diensttage geleistet sind, wird Ihnen der entsprechende Betrag zurückerstattet.

Vorbereitung auf die RS

Durchdiener

Waffenloser Dienst

Militärdienstpflichtige, die den bewaffneten Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, reichen beim Kreiskommando des Wohnortkantons ein schriftliches Gesuch um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst ein.

Das Gesuch ist von Stellungspflichtigen spätestens einen Monat vor den Rekrutierungstagen, von Militärdienstpflichtigen spätestens drei Monate vor der nächsten Militärdienstleistung einzureichen.

Wer ein Gesuch stellt, muss:

  • im Gesuch ausdrücklich erklären, waffenlosen Militärdienst leisten zu wollen;
  • die persönlichen Gründe darlegen, die zum Gewissensentscheid gegen den bewaffneten Militärdienst geführt haben; und
  • folgende Unterlagen beilegen:
  1. einen ausführlichen Lebenslauf,
  2. einen aktuellen Privatauszug aus dem Strafregister-Informationssystems VOSTRA,
  3. das Dienstbüchlein, sofern ein solches abgegeben wurde,
  4. Berichte, in denen Vertreter oder Vertreterinnen staatlicher oder kirchlicher Instanzen, religiöser Gemeinschaften oder andere Personen, welche die Militärdienstpflichtige Person persönlich kennen und die geltend gemachten Gründe bestätigen und aus ihrer Sicht würdigen.

Über das Gesuch entscheidet eine Bewilligungsinstanz an einer Anhörung, an welcher Sie persönlich anwesend sein müssen.

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