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Baulicher Gewässerschutz

Der Fachbereich baulicher Gewässerschutz sorgt für die Sicherheit im Umgang und bei der Lagerung von Gülle, Mist, Mistwasser und Silosäften aus Betrieben mit Nutztierhaltung. Die Ziele des baulichen Gewässerschutzes sind:

  • Alle Betriebe verfügen über genügend Lagervolumen für die anfallenden Hofdünger.
  • Die Hofdüngerlager und -einrichtungen sind dicht und funktionstüchtig.
  • Die Abwässer werden sachgemäss entsorgt.

Technische und bauliche Massnahmen sind eine notwendige Voraussetzung, um die Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen.

Hofdüngerlager

Die Hofdüngerlager müssen mindestens durch Sichtkontrolle auf Zustand und Dichtheit periodisch überprüft werden. Bei neu erstellten Güllengruben ist eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben.

Entwässerung von Oberflächen

Mistplätze, Laufhöfe, Flachsilos, Waschplätze und Umschlagplätze für Hofdünger müssen gesetzeskonform entwässert werden. Bei Fragen hilft Ihnen das Amt für Landwirtschaft gerne bei der Lösungsfindung des Problems.

Einmietverträge (EMV)

Fehlendes Güllenlagervolumen kann mit einem Einmietvertrag ersetzt werden. Der Vertrag ist vorgängig dem Amt für Landwirtschaft zur Genehmigung zuzustellen.

Kontrolle Gewässerschutz

Bestätigung Mängelbehebung Gewässerschutz

Im Rahmen der Gewässerschutzkontrolle wurden bei Ihrem Betrieb Mängel festgestellt. Bitte melden Sie die Behebung dieser Mängel fristgerecht über das Online-Formular:

Mit Ihrer Online-Meldung muss zwingend mindestens eines der folgenden Dokumente hochgeladen werden:

  • Beweisfotos der umgesetzten Massnahme(n)
  • Kopie des Kaufbelegs (z.B. bei Auffangwannen)
  • Kopie des Bauabnahmeprotokolls der zuständigen Gemeinde

Wichtige Hinweise

  • Meldung vor Fristablauf: Die Mängelbehebung muss vor Ablauf der festgelegten Frist gemeldet werden.
  • Bauliche Massnahmen: Wenn bauliche Änderungen notwendig sind, ist vorab mit der Gemeinde Kontakt bezüglich einer allfälligen Baubewilligung aufzunehmen.
  • Einzelne Fristen beachten: Wurden mehrere Mängel mit unterschiedlichen Fristen festgestellt, ist für jede Frist eine separate Meldung einzureichen.
  • Unvollständige Unterlagen: Reichen die eingereichten Unterlagen nicht aus, kann eine Nachkontrolle vor Ort durch die Kontrollstelle erfolgen.
  • Fristverlängerung: Ist eine fristgerechte Mängelbehebung aufgrund von Fremdeinflüssen (z. B. Baugesuch, Witterung) nicht möglich, kann vor Ablauf der Frist ein schriftlicher Antrag auf Fristverlängerung inklusive Begründung eingereicht werden

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