Navigieren im Kanton Schwyz

Stofflicher Gewässerschutz

Der Fachbereich stofflicher Gewässerschutz ist zuständig für den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Gewässerschutzgesetzgebungen im Bereich der Stoffflüsse. Dies beinhaltet alle technischen Massnahmen (Hofdüngerabnahmeverträge, nährstoffreduzierte Fütterung bei Schweinen und Geflügel, Hofdüngeraufbereitung), welche bei der Nährstoffbilanzberechnung (Suisse-Bilanz) im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) berücksichtigt werden.

Nährstoffbilanz (Suisse-Bilanz)

Die Suisse-Bilanz ist eine vom Bund bewilligte Referenzmethode für die Berechnung des Nährstoffhaushalts. Sie ist ein Planungs- und Kontrollinstrument und dient zum Nachweis einer ausgeglichenen Stickstoff- und Phosphor-Bilanz. Sie stützt sich im Wesentlichen ab auf die Grundlagen der Düngung im Acker- und Futterbau der Forschungsanstalten (GRUDAF) und auf die rechtlichen Bestimmungen der Direktzahlungsverordnung, der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung, der landwirtschaftlichen Datenerhebung sowie die Gewässerschutz- und Unweltschutzgesetzgebung.

Nährstoffreduziertes Futter (NPr-Futter)

Tierhaltungsbetriebe, welche die Anrechnung von nährstoffreduziertem Futter geltend machen, oder einen Variantenwechsel vornehmen wollen, müssen dies beim Kanton anmelden, respektive bestätigen.

Wenn das Programm N-reduzierte Phasenfütterung angemeldet wurde, muss zwingend eine NPr-Vereinbarung mit dem Kanton abgeschlossen werden.

Die NPr-Berechnungen müssen jährlich bis spätestens am 30. September beim Kanton eingereicht werden.

Hofdüngerflüsse (HODUFLU)

Weist eine Düngerbilanz einen Überschuss aus, müssen die Betriebe Hofdünger abgeben. Wenn im entgegengesetzten Fall der Düngerbedarf die betriebseigene Produktion übersteigt, dürfen diese Betriebe Hofdünger importieren. Dadurch können Hofdüngerflüsse entstehen, die teilweise auch über die Kantonsgrenze hinaus reichen. Nach der Gewässerschutzgesetzgebung müssen alle Hofdüngerverschiebungen vertraglich geregelt werden.

Es müssen alle Weg- und Zufuhren von Hof- und Recyclingdünger im elektronischen Lieferscheinsystem HODUFLU (Zugang über www.agate.ch) von den Abgebern erfasst und von den Abnehmern bestätigt werden.

Die mit dieser Anwendung verwalteten Hofdüngerabgaben und -abnahmen werden im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises vollumfänglich berücksichtigt. Es besteht die Möglichkeit, einem Superuser Zugriffsrechte auf das eigene HODUFLU-Konto zu erteilen, welcher dann gewisse Funktionen übernehmen kann.

Merkblätter

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken