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Hecken- und Weidepflege

Grundsätzlich sind die aus Hecken- und Weidepflege anfallenden Gehölze abzutransportieren und zu verwerten oder vor Ort zu verrotten.

Verbrennen von Grüngut ist im Siedlungsgebiet und in dessen Nähe verboten. Und auch ausserhalb des Siedlungsgebietes darf nur in Ausnahmefällen trockenes Gehölze aus Hecken- und Weidepflege vor Ort verbrannt werden.

Wenn das Holz vor Ort weder gelagert noch abtransportiert werden kann und zudem eine behördlich angeordnete Rodung vorliegt, können Ausnahmebewilligungen erteilt werden.

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