Navigieren im Kanton Schwyz

Schiff fahren lernen

Um in der Schweiz Motorschiffe mit mehr als 6 Kilowatt (8 PS) oder Segelschiffe mit einer Segelfläche von mehr als 15 Quadratmetern zu fahren, brauchen Sie einen Schiffsführerausweis (Fahrausweis für Schiffe). Dafür müssen Sie eine theoretische und eine praktische Schiffsführerprüfung machen.

Informieren Sie sich vorab über die Ausweiskategorien und deren Voraussetzungen.

Schritt für Schritt zum Schiffsführerausweis oder zur neuen Schiffsführerkategorie

1. Gesuchsformular ausfüllen

Das Formular Anmeldung zur Schiffsführerprüfung ist vollständig auszufüllen und auszudrucken. Dieses Formular ist auch beim Einwohneramt Ihrer Gemeinde, bei den Optikern oder bei uns in Papierform erhältlich.

Das Gesuch muss im Wohnkanton eingereicht werden. Sie können aber auf dem Gesuchsformular beantragen, die Schiffsprüfung in einem anderen Kanton zu absolvieren.

Wir empfehlen, zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung das Lehrmittel «Gute Fahrt auf schweizerischen Gewässern» bei uns zu beziehen. Es beinhaltet einen Login-Code zur Lernapplikation und kostet CHF 89.– plus Versandkosten. Haken Sie hierfür bei der entsprechenden Frage auf Seite 2 des Gesuchsformulars die Antwort «Ja» an.

2. Bestätigung der Wohnsitzgemeinde einholen

Wenn Sie noch keinen Führerausweis besitzen, ist das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular dem Einwohneramt der Wohnsitzgemeinde vorzulegen, welches die Personalien überprüft und bestätigt.

3. Sehtest (Augenkontrolle) absolvieren

Falls Sie noch keinen Lernfahr- oder Führerausweis besitzen, muss ein Sehtest bei einem Augenarzt oder Optiker absolviert werden. Bringen Sie das ausgedruckte Gesuchsformular mit zum Sehtest, damit die Fachperson das Resultat des Sehtests direkt auf dem Lernfahrgesuch eintragen und bestätigen kann.

4. Ausweisfoto beifügen

Für das Lernfahrgesuch wird ein aktuelles Passfoto im Format 35 x 45 mm benötigt. Das Passfoto ist dem Gesuch beizulegen. Kleben Sie das Foto bitte nicht auf das Gesuchsformular. Beschriften Sie es stattdessen auf der Rückseite mit Ihrem Namen.

5. Dokumente zusammenstellen

  • Aktuelles Passfoto beilegen
  • Bei Ausländern: beidseitige Kopie des Ausländerausweises beilegen
  • Bestätigung des Einwohneramts auf dem Lernfahrgesuch vorhanden
  • Sehtestresultat auf dem Lernfahrgesuch ausgefüllt

6. Gesuch einreichen

  • Falls Sie noch keinen Lernfahr- oder Führerausweis besitzen, müssen Sie persönlich beim Einwohneramt oder beim Verkehrsamt vorsprechen und einen gültigen Identifikationsnachweis (Identitätskarte / Pass / Ausländerausweis) vorlegen, beim Verkehrsamt zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung der Gemeinde.
  • Wenn Sie bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis haben/hatten, können Sie uns Ihr Gesuch auch per Post schicken.

7. Fahrschule wählen

Wählen Sie eine Bootsfahr- oder Segelschule, die zu Ihnen passt. Unser Verzeichnis der Bootsfahr- und Segelschulen hilft Ihnen dabei.

Fahrstunden sind nicht obligatorisch, aber sehr zu empfehlen.

8. Für Theorieprüfung vorbereiten und Fahrerfahrung sammeln

Wir empfehlen, zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung das Lehrmittel «Gute Fahrt auf schweizerischen Gewässern» bei uns zu beziehen. Es beinhaltet einen Login-Code zur Lernapplikation und kostet CHF 89.– plus Versandkosten. Falls Sie das Lehrmittel nicht bereits mit dem Gesuchsformular bestellt haben, können Sie es auch noch nachträglich bei uns beziehen.

Die Manöver und die Seemannsknoten für die Praxisprüfung lassen Sie sich am besten bei einer Bootsschule beibringen. Die Fahrschulen bieten zudem weitere Lehrmittel zur Vorbereitung auf die Schiffsführerprüfung an und vermitteln auch anlässlich der Fahrstunden weiteres Theoriewissen.

Für Übungsfahrten müssen Sie zwingend von einer Person mit gültigem Schiffsführerausweis begleitet werden.

9. Zur Theorieprüfung anmelden

Nach Prüfung Ihres Gesuchs erhalten Sie eine «Zulassungsbestätigung zur Schiffsführerprüfung» per Post. Mit den darauf aufgeführten Angaben können Sie sich online für die Theorieprüfung anmelden.

10. Theorieprüfung ablegen

Alle Theorieprüfungen werden auf Tablets durchgeführt. Es sind keine Tablet-Vorkenntnisse nötig. Die Basis-Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Sprachen

Die Theorieprüfungen können in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch abgelegt werden.

Prüfungsort

Die Theorieprüfungen werden beim Verkehrsamt in Schwyz, Schlagstrasse 82, 6430 Schwyz (im 3. Stock) und beim Verkehrsamt in Pfäffikon, Gwattstrasse 3, 8808 Pfäffikon (im Erdgeschoss) abgenommen.

Mitbringen zur Theorieprüfung

An die Prüfung sind ein amtlicher Ausweis mit Foto sowie die «Zulassungsbestätigung zur Schiffsführerprüfung» mitzubringen.

11. Zur praktischen Schiffsführerprüfung anmelden

Die Anmeldung zur praktischen Schiffsführerprüfung wird durch Ihre Fahrschule vorgenommen.

Kontaktieren Sie uns für einen Prüfungstermin ohne Fahrschule.

Nicht im Kanton Schwyz wohnhafte Personen werden nur noch zur Schiffsführerprüfung der Kategorien A und D im Kanton Schwyz zugelassen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Arbeitsstelle im Kanton Schwyz (Lehr- oder Arbeitsvertrag vorlegen)
  • Wochenaufenthalt (Bestätigung Einwohneramt vorlegen)
  • Besitz von Grundeigentum im Kanton Schwyz (Grundbuchauszug vorlegen)
  • ein auf die Kandidatin / den Kandidaten im Kanton Schwyz eingelöstes Schiff
  • Handelsregistereintrag einer im Kanton Schwyz ansässigen Firma (HR-Auszug vorlegen)

Der Nachweis, dass eine der Bedingungen erfüllt ist, muss zusammen mit der Bewilligung zur ausserkantonalen Schiffsführerprüfung bei uns eingereicht werden.

12. Praktische Schiffsführerprüfung absolvieren

Geprüft werden Sie von einem unserer Experten. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns (oder Ihrem Wohnkanton) den Schiffsführerausweis.

Den Schiffsführerausweis erhalten Sie immer noch auf Papier. Den Führerausweis im Kreditkartenformat gibt es nur für Fahrzeuge im Strassenverkehr.

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