Navigieren im Kanton Schwyz

Schiffsführerausweis

Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen, um den Schiffsführerausweis ersetzen zu lassen oder einen internationalen Schiffsführerausweis zu bestellen. Melden Sie uns Namensänderungen oder Einbürgerungen innerhalb von 14 Tagen.

  

Der Schiffsführerausweis wird in Papierform (blauer Ausweis im Format A5) ausgestellt. Ein Wechsel auf das Kreditkartenformat (wie beim Führerausweis für Fahrzeuge) ist nicht vorgesehen.

Adressänderung oder Umzug melden

Ausländischen Schiffsführerausweis umtauschen

Beim Zuzug aus dem Ausland müssen Sie Ihren ausländischen Führerausweis innerhalb von 12 Monaten umtauschen. Die genauen Anforderungen und Verfahren hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Herkunftsland des Ausweises und die Art des Schiffsführerausweises.

Verwenden Sie hierfür das Formular Anmeldung zur Schiffsführerprüfung und setzen Sie ganz oben einen Haken bei «Umtausch ausl. Schiffsführerausweis». Bitte nehmen Sie für weitere Informationen mit uns Kontakt auf.

Internationalen Schiffsführerausweis bestellen

Der internationale Schiffsführerausweis dient zur Übersetzung des schweizerischen Schiffsführerausweises. Führen Sie im Ausland immer beide Ausweise mit. Grundsätzlich ist er auf allen europäischen Binnengewässern gültig. Über weitere Gültigkeiten informieren Sie sich bitte beim entsprechenden Land oder der entsprechenden Region.

Reichen Sie für die Ausstellung des internationalen Schiffsführerausweises folgende Unterlagen bei uns ein:

  • Kopie Ihres Schiffsführerausweises
  • Ein farbiges Passfoto (35 x 45 mm)

Der ausgestellte internationale Schiffsführerausweis ist nur in Verbindung mit einem Schweizer Bootsführerausweis gültig. Sollten Sie diesen verlieren oder nicht vorlegen können, erlischt die Legitimität des Dokuments. Ausserdem verliert der internationale Bootsausweis nach maximal zehn Jahren automatisch seine Gültigkeit.

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung des internationalen Schiffsführerausweises beträgt CHF 30.–.

Namensänderung oder Einbürgerung melden

Melden Sie uns Ihre Namensänderung oder Einbürgerung innerhalb von 14 Tagen.

Vorgehensweise

  1. Versicherungsnachweis mit neuem Namen bestellen. Ihre Versicherung übermittelt uns das Dokument auf elektronischem Weg; das dauert nur wenige Minuten.
  2. Folgende Dokumente per Post oder vor Ort einreichen:
    • Schiffsführerausweis im Original
    • Schiffsausweis(e) im Original
    • 1 farbiges Passfoto (35 x 45mm)
    • Kopie eines amtlichen, auf Ihren neuen Namen geänderten Dokuments wie beispielsweise Identitätskarte (inkl. Rückseite), Pass, Schriftenempfangsschein, Wohnsitzbestätigung, Eheschein oder Ausländerausweis

Kosten

  • Schiffsausweis CHF 50.–
  • Schiffsführerausweis CHF 50.–

Schiffsführerausweis ersetzen

Bei Verlust oder Diebstahl

Damit wir einen neuen Schiffsführerausweis ausstellen können, benötigen wir ein ausgefülltes und unterzeichnetes Gesuch um Ausstellung eines Ersatzausweises. Das Gesuchsformular kann zusammen mit einem farbigen Passfoto via Post eingereicht werden (Verarbeitungszeit ca. 5 Arbeitstage) oder direkt am Schalter in Schwyz abgegeben sowie der neue Schiffsführerausweis entgegengenommen werden.

Bei Defekt

Damit wir einen neuen Schiffsführerausweis ausstellen können, benötigen wir ein farbiges Passfoto sowie den defekten Schiffsführerausweis im Original.

Kosten

CHF 30.–

Auf Schiffsführerausweis oder gewisse Kategorien verzichten

Wenn Sie einen Schiffsführerausweis der Kategorien B oder C besitzen, aber die regelmässigen medizinischen Kontrolluntersuchungen nicht mehr machen wollen, können Sie freiwillig auf den Schiffsführerausweis oder gewisse Kategorien verzichten.

Verwenden Sie hierfür die Verzichtserklärung.

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