Verkehrsmedizin bei Schiffsführern
Um einen Schiffsführerausweis zu erhalten und zu behalten, können je nach Alter oder Führerausweiskategorie regelmässige Kontrolluntersuchungen notwendig sein.
Medizinische Kontrolluntersuchung
Wenn einer der folgenden Umstände auf Sie zutrifft, müssen Sie sich periodisch einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung unterziehen. Dies dient der Verkehrssicherheit.
Sie sind 75 Jahre alt oder älter
Wenn Sie 75 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie alle zwei Jahre zur medizinischen Kontrolle.
Beachten Sie, dass der Kontrollrhythmus auch verkürzt werden kann, wenn dies aus medizinischen Gründen nötig ist.
Ablauf
- Sie erhalten von uns ein Schreiben, mit dem wir Sie daran erinnern, dass Ihre Kontrolluntersuchung fällig wird.
- Sie haben ab Datum des Schreibens in der Regel drei Monate Zeit, um sich untersuchen zu lassen und uns den ärztlichen Bericht einzureichen. Beachten Sie, dass wir in Einzelfällen im Schreiben eine kürzere Frist anordnen müssen.
- Suchen Sie auf
www.medtraffic.ch eine passende Ärztin oder einen passenden Arzt der Anerkennungsstufe 1 und vereinbaren Sie einen Termin. Sie können auch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt fragen, ob sie oder er die Anerkennungsstufe 1 hat. - Bei der Untersuchung übergeben Sie der Ärztin oder dem Arzt das von uns erhaltene Schreiben.
- Bitten Sie die Ärztin oder den Arzt, uns den
Untersuchungsbefund und das Resultat derAugenkontrolle zuzustellen.
Sollten Sie freiwillig auf den Führerausweis verzichten, um die angeordnete ärztliche Untersuchung nicht machen zu müssen, bitten wir Sie, die
Sie besitzen eine höhere Schiffsführer-Ausweiskategorie
Wer einen Schiffsführerausweis der Kategorien B (Fahrgastschiffe) oder C (Güterschiffe) hat oder beantragt, muss regelmässig zur ärztlichen Untersuchung gehen:
- Bis zum 50. Geburtstag alle fünf Jahre;
- Ab dem Alter von 50 Jahren alle drei Jahre;
- Ab dem Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre.
Ablauf
- Sie erhalten von uns ein Schreiben, mit dem wir Sie daran erinnern, dass Ihre Kontrolluntersuchung fällig wird.
- Sie haben ab Datum des Schreibens in der Regel drei Monate Zeit, um sich untersuchen zu lassen und uns den ärztlichen Bericht einzureichen. Beachten Sie, dass wir in Einzelfällen im Schreiben eine kürzere Frist anordnen müssen.
- Suchen Sie auf
www.medtraffic.ch eine passende Ärztin oder einen passenden Arzt der Anerkennungsstufe 2 und vereinbaren Sie einen Termin. Sie können auch eine Ärztin oder einen Arzt mit einer höheren Stufe wählen. - Bei der Untersuchung übergeben Sie der Ärztin oder dem Arzt das von uns erhaltene Schreiben.
- Bitten Sie die Ärztin oder den Arzt, uns den
Untersuchungsbefund und das Resultat derAugenkontrolle zuzustellen.
Sollten Sie freiwillig auf den Führerausweis oder gewisse Kategorien verzichten, um die angeordnete ärztliche Untersuchung nicht machen zu müssen, bitten wir Sie, die
Sie müssen medizinische Auflagen einhalten
Medizinische Auflagen werden angeordnet, wenn eine anerkannte Ärztin oder ein anerkannter Arzt Ihre Fahreignung zwar nicht verneint, aber auch nicht uneingeschränkt befürworten kann.
Ablauf
- Sie erhalten von uns ein Schreiben, in dem steht, was genau Sie bis wann tun müssen. Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Untersuchungstermin.
- Suchen Sie auf www.medtraffic.ch eine passende Ärztin oder einen passenden Arzt mit der Anerkennungsstufe gemäss unserem Schreiben.
- Melden Sie sich direkt bei der gewählten Ärztin / dem gewählten Arzt für die Kontrolluntersuchung an.
- Bitten Sie die Ärztin oder den Arzt, uns das Resultat der Untersuchung und das Resultat der
Augenkontrolle zuzustellen.
Sollten Sie freiwillig auf den Führerausweis verzichten, um die angeordnete ärztliche Untersuchung nicht machen zu müssen, bitten wir Sie, die