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Förderangebote für Kinder und Jugendliche

Manche Kinder und Jugendliche brauchen besondere Unterstützung oder Förderung in der Schule – etwa bei Lernschwierigkeiten, Verhaltensproblemen, Beeinträchtigungen oder Hochbegabung. Diese Förderung erfolgt durch speziell geschulte Lehrpersonen, angepassten Unterricht oder individuelle Förderpläne.

Angebote für fremdsprachige Kinder

DaZ (Deutsch als Zweitsprache) und HSK (Heimatliche Sprache und Kultur) sind Bildungsangebote für Kinder mit Migrationshintergrund. 

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Der DaZ-Unterricht ermöglicht dem fremdsprachigen Kind, der Unterrichtssprache folgen zu können. Die Zuweisung zum kostenlosen DaZ-Unterricht erfolgt direkt durch die öffentlichen Schulen.

Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)

In den Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) erweitern fremdsprachige Kinder und Jugendliche die Kenntnisse in ihrer Muttersprache und ihrer Herkunftskultur. Der Besuch der Kurse HSK wird empfohlen, ist jedoch freiwillig.

Anmeldeformulare HSK-Kurse

Informationen für Lehrpersonen

Flüchtlingskinder

Alle Kinder und Jugendlichen haben Anrecht auf Volksschulunterricht. Die Vermittlung der Unterrichtssprache ist eine Voraussetzung dafür. Der obligatorische Besuch der Volksschule ist vom asyl- und ausländerrechtlichen Status unabhängig und gilt somit auch für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA), für Kinder von Asylsuchenden und für Kinder von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern und anerkannten Flüchtlingen.

    Begabtenförderung

    Schülerinnen und Schüler mit besonderen oder sehr hohen Fähigkeiten können auf verschiedene Weise unterstützt werden. Im Unterricht können sie zusätzliche Aufgaben oder individuelle Förderung bekommen. Es gibt auch Möglichkeiten, die Schule besser an ihre Bedürfnisse anzupassen, zum Beispiel durch eine frühere Einschulung, zusätzliche Förderstunden oder das Überspringen einer Klasse. In manchen Fällen können sie auch früher in die Mittelschule wechseln oder von bestimmten Fächern befreit werden. 

    Junge Talente Musik

    Das Angebot steht Interessierten aller Instrumente und Stilrichtungen offen. Teilnahmeberechtigt sind im Kanton Schwyz wohnhafte Kinder und Jugendliche bis zum 25. Altersjahr. Das Vorspielen findet jeweils im Frühjahr statt. 

    Junge Sporttalente

    Wir fördern Athletinnen und Athleten mit einer Swiss Olympic Card Regional, National oder Elite, nationale und internationale Sportveranstaltungen und optimieren die Vereinbarkeit von Ausbildung und Leistungssport. 

    Angebote bei Beeinträchtigungen

    In der integrativen Förderung und Sonderpädagogik werden Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen – etwa bei Lernschwierigkeiten, Behinderungen oder Sprachdefiziten – gezielt unterstützt. Dafür stehen verschiedene Angebote zur Verfügung. Grundsätzlich gilt das Prinzip Integration vor Separation.

    Nachteilsausgleich (NTA)

    Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung, die das Lernziel erreichen können, haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Das bedeutet, dass Prüfungen so angepasst werden, dass die Beeinträchtigung weniger benachteiligt. Es wird festgelegt, welche Probleme die Beeinträchtigung verursacht und welche Hilfen es gibt. Diese werden regelmässig überprüft. Der Nachteilsausgleich soll fair und verständlich sein. Die Lernziele bleiben aber gleich und es gibt keinen Eintrag im Zeugnis.

    Nicht alle Schülerinnen und Schüler mit einer Lernstörung, Sprachstörung oder Behinderung brauchen einen Nachteilsausgleich. Manchmal kann die Behinderung auch nicht vollständig ausgeglichen werden, besonders bei schweren Beeinträchtigungen. Mögliche Diagnosen, bei denen ein Nachteilsausgleich geprüft werden kann, sind:

    • Lese- und Rechtschreibschwäche
    • Rechenschwäche
    • Aufmerksamkeitsdefizitstörung mit oder ohne Hyperaktivität
    • Autismus-Spektrum-Störung
    • Sinnes- oder Körperbehinderungen
    • Psychische Störungen

    Integrative Förderung (IF)

    Bei der integrativen Förderung (IF) werden Kinder mit besonderen Lern- und Entwicklungsbedürfnissen innerhalb einer Regelklasse individuell gefördert. Die Unterstützung findet im regulären Unterricht statt und speziell ausgebildete Lehrpersonen (z. B. Heilpädagoginnen und Heilpädagogen) arbeiten mit den betroffenen Kindern. Ziel ist es, das Lernen und die Entwicklung der Kinder in einer regulären Schulumgebung zu unterstützen.

    Die Zuweisung in die integrative Förderung in der Regelklasse erfolgt durch die Schulleitung auf Antrag der Klassenlehrperson und im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten. Für eine integrative Förderung, die länger als ein halbes Jahr dauert, ist eine Abklärung durch die Schulpsychologie Voraussetzung. Spätestens nach zwei Jahren ist eine erneute Abklärung erforderlich. Die Förderung einer Schülerin oder eines Schülers wird durch die Klassenlehrperson und die Fachperson für integrative Förderung geplant.

    Besondere Klasse – Kleinklasse

    Um Kinder mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten oder mit Verhaltensauffälligkeiten zu fördern, werden diese in besonderen Klassen (Kleinklassen) unterrichtet. Lernziele, Stoffwahl und Lerntempo werden den Fähigkeiten und dem Auffassungsvermögen des einzelnen Kindes angepasst. Bei ausreichendem Schulerfolg ist ein Übertritt in die Primarschule möglich. Besondere Klassen werden in grösseren Gemeinden geführt und nehmen auch Schülerinnen und Schüler aus anderen Gemeinden auf.

    Eine Zuweisung in die Kleinklasse erfolgt durch die Schulleitung auf Antrag der Klassenlehrperson und im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten. Erfolgt keine Einigung, entscheidet der Schulrat.

    Lektionentafel

    Für die Kleinklassen der Primarstufe ist die Lektionentafel der entsprechenden Primarklassen wegleitend. Verbindlich gültig ist die Anzahl Lektionen je Klasse und Woche.

    Lektionentafel für die 1.–3. Sekundarstufe I Minimum Maximum
    Sprachen Deutsch, Französisch, Englisch 6 9
    Mathematik Mathematik 6 9
    Natur, Mensch, Gesellschaft Lebenskunde, Natur und Technik, Räume, Zeiten, Gesellschaften, Medien und Informatik 7 11
    Musik, Gestalten und Sport Musik, Bildnerisches Gestalten, Textiles und Technisches Gestalten, Wirtschaft, Arbeit, Haushalt, Bewegung und Sport 8 12
        32–34
    Englisch und/oder Französisch werden nach den Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler individuell angepasst unterrichtet.

    Verstärkte Massnahmen

    Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Bildung und eine angemessene Förderung. Wenn der Förderbedarf das Angebot der Regelschule übersteigt, können sie mit verstärkten Massnahmen unterstützt werden.

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