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Beurteilung

In Beurteilungs- und Bewertungsanlässen erfahren die Lehrpersonen, die Schülerinnen und Schüler, wie gut die Lernziele des Unterrichts erreicht wurden. Lernziele und Kriterien werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn einer Lernsequenz bekanntgegeben. Durch Selbst- und Fremdeinschätzungen werden dabei Lernen und Leistung gleichermassen gefördert und unterstützt.

Allgemeine Informationen über das Beurteilungsreglement

Überfachliche Kompetenzen

Präsentation für Schülerinnen und Schüler

Die Präsentation für die Schülerinnen und Schüler dient den Lehrpersonen dazu, die Elemente der Beurteilung altersgerecht vorzustellen. Es können je nach Stufe auch nur einzelne Folien eingesetzt werden. Die Präsentation ist nicht selbsterklärend, sie muss mit den SuS (Schülerinnen und Schüler) besprochen werden. Bei Fragen zum Einsatz der Präsentation können sie sich jederzeit an die Abteilung Schule und Unterricht wenden.

Schullaufbahnentscheide

Während der Schullaufbahn eines Kindes können unterschiedliche Schullaufbahnentscheide und Massnahmen getroffen werden.

Formulare für Privatschulen

Die öffentlichen Schulen dürfen ausschliesslich die Übertrittsformulare in Pupil nutzen.

Individuelle Lernzielanpassung, (Teil-)Notenbefreiung und Fachbefreiung

Informationen für Erziehungsberechtigte

Ablauf des Übertritts in die Sekundarstufe I

Termine Ablauf
August / September

Die Schule informiert die Erziehungsberechtigten über die Organisation der Sekundarstufe I sowie die einzelnen Abteilungen und Anforderungsstufen.

Oktober bis März Die Klassenlehrperson führt mit dem Kind und den Erziehungsberechtigten ein Standortgespräch und informiert über den voraussichtlichen Zuweisungsentscheid.
Bis 31. Januar Die abgebende Schule schickt der Schulleitung der Abnehmerschule die provisorische Schülermeldung.
Ab 15. März Der definitive Zuweisungsentscheid der Klassenlehrperson wird den Erziehungsberechtigten mittels Formular Schullaufbahnentscheid zum Übertritt zugestellt.
Bis 31. März

Die Formulare Schullaufbahnentscheid Übertritt sind zurück bei der Klassenlehrperson. Sind die Erziehungsberechtigten mit dem Entscheid nicht einverstanden, gibt die Klassenlehrperson die Unterlagen an die Schulleitung weiter. Diese hört beide Seiten an, prüft die Unterlagen und erlässt eine anfechtbare Verfügung. Die Erziehungsberechtigten können gegen die Verfügung innert 20 Tagen schriftlich beim Schulrat Beschwerde erheben. Der Schulrat entscheidet dann mit einem Beschluss. Gegen diesen können die Erziehungsberechtigten beim Regierungsrat Beschwerde einlegen.

Bis 5. April Die Schulleitung erstellt die Meldung der effektiven Zuweisungen (inkl. offener Beschwerdefälle) an die Abnehmerschule.
Bis 31. Mai

Die Schulleitung erstellt die abschliessende Meldung der Zuweisungen (inkl. abgeschlossener Beschwerdefälle) an die Abnehmerschule.

Mai / Juni

Übergabegespräche mit den Lehrpersonen Zyklus 3

Beginn neues Schuljahr Schülerinnen und Schüler starten das erste Semester in der zugewiesenen Stammklasse.

Zuweisung

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