Kantonaler Richtplan
Der kantonale Richtplan steuert die räumliche Entwicklung in deren Grundzügen. Er koordiniert die raumwirksamen Ansprüche von Siedlung, Verkehr, Natur und Landschaft sowie weiteren Raumnutzungen und bildet den übergeordneten Orientierungsrahmen für raumrelevante Vorhaben.
Aktueller Richtplan
Der kantonale Richtplan besteht aus Text und Karte und ist für die Behörden verbindlich, welche ihre Planungen entsprechend umsetzen.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
- A-1 Aufgabe der Richtplanung
- A-2 Aufbau und Ablauf der Richtplanung
- A-3 Monitoring und Controlling
- A-4 Nachhaltigkeit
Kantonale Raumentwicklungsstrategie (RES)
Besiedlung
- B-1 Zentren
- B-2 Siedlungsgebiet
- B-3 Wohn-, Misch- und Zentrumszonen
- B-4 Siedlungsverdichtung und Siedlungsqualität
- B-5 Arbeitszonen
- B-6 Weitere Bauzonen
- B-7 Verkehrsintensive Einrichtungen
- B-8 Entwicklungsschwerpunkte «Arbeitsplatzgebiete»
- B-9 Entwicklungsschwerpunkte «Bahnhofsgebiete»
- B-10 Siedlungsgebiet Riemenstalden
- B-11 Tourismusschwerpunkte
- B-12 Ortsbilder und Kulturdenkmäler
- B-13 Ortsplanung / überkommunale Kooperation
Verkehr
- V-1 Gesamtverkehr
- V-2 Strassen
- V-3 Öffentlicher Verkehr
- V-4 Rad- und Fussverkehr
- V-5 Kombinierte Mobilität
- V-6 Luftverkehr
- V-7 Schiffsverkehr
Natur und Landschaft
- L-1 Grundsätze
- L-2 Siedlungstrenngürtel
- L-3 Entwicklung ausserhalb Bauzonen
- L-4 Fruchtfolgeflächen und Speziallandwirtschaftszonen
- L-5 Wald
- L-6 BLN-Gebiete
- L-7 Moorlandschaften
- L-8 Biotopschutz, Objekte von nationaler Bedeutung
- L-9 Kantonale Landschaftsentwicklungskonzepte
- L-10 Wildtierkorridore
- L-11 Weitere Naturinventare
- L-12 Fliessgewässer und stehende Gewässer
- L-13 Naturgefahren
Weitere Raumnutzungen
Erläuterungen
Anlass zur Richtplananpassung 2022 haben neue Grundlagen und Aufträge aus dem Bundesrecht gegeben. Insbesondere wurden die Schwerpunktthemen Arbeitszonenbewirtschaftung, Landschaft (Fruchtfolgeflächen) und erneuerbare Energien (Wind- und Wasserkraft) nachgeführt. Zugleich wurde die Gelegenheit genutzt, weitere Themen auf den aktuellen Stand zu bringen.
Monitoring und Controlling
Alle vier Jahre verlangt das Bundesgesetz über die Raumplanung einen Bericht zum Stand und zur Umsetzung des kantonalen Richtplans sowie zu wichtigen Änderungen der Grundlagen. Dieser Bericht vergleicht die angestrebte und aktuelle Entwicklung in den Bereichen Siedlung, Verkehr, Landschaft und anderen Nutzungen und bestimmt den Handlungsbedarf der nächsten Richtplananpassung
Archiv
Berichterstattung 2021
Richtplananpassung 2018
Mit der Anpassung 2018 wurden die Gesamtverkehrsstrategie sowie die aktualisierten Deponie- und Materialabbauplanungen in den Richtplan überführt.
- Richtplantext
- Richtplankarte Teil Nord
- Richtplankarte Teil Süd
- Erläuterungsbericht
- Mitwirkungsbericht
- Prüfungsbericht Bund
- Genehmigung Bund
Richtplangesamtüberarbeitung 2016
Mit der Richtplanüberarbeitung 2016 wurden die früheren regionalen Richtplanergänzungen sowie die Grundsätze des Richtplans 2004 zu einem gemeinsamen Richtplan zusammengeführt und die Anforderungen aus dem revidierten Raumplanungsgesetz umgesetzt.