Bauliche Massnahmen
Die Landwirtschaft ist auf zweckmässige Infrastrukturen angewiesen. Das Amt für Landwirtschaft hilft, zukunftsweisende Lösungen beim Bau von Alpgebäuden und Entwässerungen sowie in den Bereichen Tier- und Gewässerschutz zu finden.
Rechtliche Grundlagen
- SR 913.1 Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft SVV
- SR 913.211 Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft IBLV
- SR 914.11 Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft SMBV
- SRSZ 312.310 Gesetz über land- und forstwirtschaftliche Flurgenossenschaften sowie Einzelmassnahmen zur Bodenverbesserung