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Elementarschäden

Der fondssuisse unterstützt Privatpersonen und öffentlich-rechtliche Körperschaften finanziell, wenn nicht versicherbare Schäden durch Naturereignisse wie Murgänge, Felsstürze oder Lawinen entstehen. Voraussetzung ist, dass der Schaden in der Schweiz eingetreten ist und keine Versicherung dafür aufkommt.

Beitragsvoraussetzungen

Ein Beitrag kann nur gewährt werden, wenn:

  • der Schaden auf ein natürliches Ereignis zurückzuführen ist,
  • keine Versicherung haftet,
  • der Schaden nicht vorhersehbar und nicht vermeidbar war,
  • wirtschaftliche Verhältnismässigkeit gegeben ist (z. B. bei Privaten).

Nicht beitragsberechtigte Geschädigte

Keinen Anspruch auf Unterstützung haben unter anderem:

  • Versicherungen, gewinnorientierte Unternehmen sowie Bund und Kantone,
  • Geschädigte, deren Schäden versicherbar gewesen wären,
  • Personen, die sich grob fahrlässig verhalten oder behördliche Anordnungen missachtet haben.

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung von Schäden hat an die entsprechende Gemeinde zu erfolgen, auf deren Gebiet das Schadenobjekt liegt.

Grössere Schäden an Infrastrukturanlagen in der Landwirtschaft sind direkt dem Amt für Landwirtschaft, Abteilung Strukturverbesserungen zu melden. Derartige Unwetterschäden werden nach Möglichkeit über ein Wiederherstellungsprojekt abgewickelt.

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