Weganlagen
Die Erschliessungen der ganzjährig bewohnten landwirtschaftlichen Liegenschaften sind im Kanton Schwyz grösstenteils abgeschlossen.
Künftig werden die Sanierungen, die Wiederherstellungen sowie die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit der erstellten Werke (Güterstrassen, Bewirtschaftungs- und Alpwege) im Vordergrund stehen. Der periodischen Wiederherstellung (PWI) kommt eine grössere Bedeutung zu.
Die mit öffentlichen Mitteln verbesserten Werke sind zweckmässig zu bewirtschaften und die erstellten baulichen Anlagen sind sachgemäss zu unterhalten. Zusätzlich werden die gemachten Investitionen im Grundbuch angemerkt. Bei Zweckentfremdungen oder bei grober Vernachlässigung der Bewirtschaftungs- oder Unterhaltspflicht werden die Beiträge zurückgefordert.
Mit rationellen Organisationsstrukturen sollen die Eigentümer ihre Aufgaben in Eigenverantwortung und mit Unterstützung des Kantons kompetent wahrnehmen können. Damit können die zweckgebundenen Mittel des Bundes, des Kantons und der Bezirke optimal eingesetzt werden.