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Bauherrschaften

Im Kanton Schwyz werden der Bau und der Unterhalt von landwirtschaftlichen Bauwerken von unterschiedlichen Trägerschaften getragen. Bei gemeinschaftlichen Werken organisiert sich die Grundeigentümerschaft im Einzugsgebiet selber zu einer Körperschaft mit entsprechenden Befugnissen.

Die Körperschaften bezwecken den Bau und den Unterhalt der entsprechenden Bauwerke. Eine lange Lebensdauer und die Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit der Bauwerke stehen im Vordergrund. Damit der Unterhalt der Bauwerke gesichert werden kann, sind rationelle Organisationsstrukturen unumgänglich.

Im Kanton Schwyz kommen bei gemeinschaftlichen Bauwerken die folgenden beiden Organisationsstrukturen zu Anwendung:

  • Öffentlich-rechtliche Flurgenossenschaft
  • Privatrechtliche einfache Gesellschaft

Die Gründung einer Flurgenossenschaft stellt bei Güterstrassen und Wasserversorgungen den Normalfall dar. Bei Trägerschaften mit wenigen Mitgliedern kann die Gründung einer einfachen Gesellschaft zielführender sein. Im Kanton Schwyz bestehen rund 120 landwirtschaftliche Flurgenossenschaften und über 70 Einfache Gesellschaften.

Grundeigentümer, welche die Gründung einer landwirtschaftlichen Trägerschaft beabsichtigen, werden angehalten, sich frühzeitig mit dem Amt für Landwirtschaft in Verbindung zu setzen.

Die Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit und die Sicherung des Unterhaltes sind eine Voraussetzung zum Bezug öffentlicher Beiträge. Landwirtschaftliche Trägerschaften können beim Amt für Landwirtschaft ein Beitragsgesuch für den Tiefbau stellen.

Präsentationen von Infoveranstaltungen

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