Navigieren im Kanton Schwyz

Informations- und Kommunikationstechnologie

Die Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) haben nicht nur die Berufswelt, sondern auch das Alltagsleben erfasst und beeinflussen insbesondere auch das Leben von Kindern und Jugendlichen.

Kinder wachsen mit ICT und Medien auf, und auch die Arbeit der Lehrpersonen hat sich verändert. Heute nutzen die meisten Lehrkräfte Computer und Internet zur Unterrichtsvorbereitung und -durchführung. Neue Geräte sowie Programme zur Notenverwaltung und digitale Kommunikationsformen erweitern ihre Möglichkeiten, erfordern jedoch auch eine hohe Medienkompetenz.

Digitaler Wandel

Die Strategie «Digitaler Wandel im Bildungsraum Kanton Schwyz» umfasst insgesamt 9 Handlungsfelder mit geplanten Aktivitäten für den Zeitraum 2025 bis 2029.

Schulen ans Internet

Mehr als 120 Schulen im Kanton Schwyz profitieren heute vom kostenlosen Internetzugang der Swisscom. Der Kanton Schwyz beteiligt sich am Projekt «Schulen ans Internet» von Swisscom und hat drei Bildungsnetze für die Schulen aufgebaut. 

Anmeldung

Schulen können ein Sponsoring-Antragsformular für den Anschluss an eines der beiden kantonalen Bildungsnetze bei Marco Wanner+41 41 819 19 64 beziehen und einreichen. Die Aufschaltung des Internetanschlusses dauert ca. 8 bis 10 Wochen (ab Eingang des Antrags). Reichen Sie darum Sponsoringanträge (z. B. bei einem neuen Schulgebäude) möglichst frühzeitig ein.

Internetanschluss für Kindergärten

Alle Kindergärten im Kanton Schwyz können von einem SAI «Standard»-Internetanschluss profitieren (xDSL Branch Access bis max. 6000/600 KBit/s). Den Kindergärten wird dabei das bestehende, kostenlose Sicherheitsangebot (Firewall- und Filter-Lösung) angeboten.

«Extra»-Anschluss mit höherer Bandbreite

Für Schulen, die einen schnelleren Internetanschluss (als 6000/600 Kbit/s) brauchen, können einen Extra-Internetanschluss über VDSL- (bis 24/6 MBit/s) oder Glasfaser (bis zu 50/10 MBits/s) bei der Swisscom beziehen.

Dabei gilt es zu beachten, dass bei diesen «Extra»-Anschlüssen die Sicherheitsleistungen (Secure Pop und Web Content Screening) nicht mehr von der Swisscom kostenlos übernommen werden. Diese Sicherheitsleistungen müssen von den Schulen selbst sichergestellt werden. Im Kanton Schwyz können die Schulen entscheiden, ob sie das Sicherheitsangebot von Swisscom nutzen wollen, oder ob sie die Sicherheitsleistungen (Firewall und allenfalls ein Content-Filter) extern bei einer professionellen IT-Firma einkaufen. Entscheidet sich eine Schule für eine eigenständige Sicherheitslösung (bei einer frei gewählten IT-Firma), so hat sie gewisse minimale Sicherheitsanforderungen zu erfüllen und ihre Verantwortlichkeit schriftlich zu unterzeichnen.

Digitalisierung des Unterrichts

Immer mehr Schulen statten ihre Schüler mit Notebooks oder Tablets aus, immer mehr Lehrmittel sind ausschliesslich digital erhältlich. In Zusammenarbeit mit Schweizer Schulen erweitert Swisscom darum ihr Angebot «Schulen ans Internet» massiv - und ermöglicht ganz neue Formen des Lernens. Gerade im Bereich der Geschwindigkeit stehen den Schulen nun ganz andere Möglichkeiten offen. Ebenfalls gratis zur Verfügung gestellt wird die Möglichkeit für Video Conferencing und das digitale Aufgabenbuch («Helloclass»). Die Datenhaltung befindet sich in der Schweiz.

Kosten

Der Anschluss einer Schule der Primar- oder Sekundarstufe I und II ans kantonale Bildungsnetz ist kostenlos. Swisscom übernimmt nicht nur die monatlichen Internet-Zugangsgebühren, sondern auch die einmalige Anschlussgebühr für alle Schulen der Volksschulstufe.

Schulinterne Vernetzung und Elektrikerarbeiten

Für die schulinterne Vernetzung der Computer und die schuleigene Firewall ist jeder Schulträger selber zuständig. Ebenso sind die Installationsarbeiten der Elektriker durch die Schule selbst zu bezahlen. Da die Swisscom den im Antragsblatt aufgeführten Elektrikern die Aufträge direkt erteilt, kann es hier zu Missverständnissen kommen. Informieren Sie unbedingt Ihren Elektriker, dass er die Rechnung für diese Arbeiten Ihrer Schule und nicht an der Swisscom oder dem Kanton zukommen lässt.

Security

Kosten für eine eigene professionelle Security-Lösung (Firewall und Filter) fallen bei Schulen mit einem «Extra»-Anschluss an, die das Spezial-Angebot der Swisscom (für Firewall und Web Content Screening) in Anspruch nehmen.

Vertragsdauer

Die Swisscom hat ihren Sponsoringvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und sieht ihrerseits eine 3-jährige Kündigungsdauer vor. Das bedeutet, dass alle Schulen bei einer (nicht zu erwartenden) Kündigung durch Swisscom weitere drei Jahre kostenlos den Internetanschluss nutzen können. Für Schulen ihrerseits gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen.

Pädagogische Verantwortung (Kinder- und Jugendschutz)

Mit dem Internetzugang können auch problematische Inhalte ihren Weg ins Klassenzimmer finden. Beleidigungen, Gewaltdarstellungen, Rassismus und Pornografie haben in der Schule aber nichts zu suchen.
Die Schulen sind für die Nutzung des Internets und für die Einhaltung der einschlägigen Jugendschutzvorschriften verantwortlich (Verantwortlichkeitserklärung). Jede Schule muss geeignete Massnahmen pädagogischer und technischer Art ergreifen und den Zugang zum Internet für ihre Schülerinnen und Schüler regeln.
Obschon im Bildungsnetz der Swisscom die Kategorien «Gewaltverherrlichung», «Pornografie» und «Rassismus» gefiltert werden, muss jede Schule das potentielle Problem in erster Linie pädagogisch angehen, indem die Lehrpersonen klare Regeln aufstellen, ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen und die Einhaltung der Benutzungsvorschriften kontrollieren. Gleichzeitig sollen auch die Möglichkeiten und Gefahren des Internets im Unterricht thematisiert werden.

Die Schule ist für den Inhalt der Informationen (Daten, Bilder, Sprache) verantwortlich, die sie oder Dritte durch die gesponserte Verbindung übermitteln oder bearbeiten lassen. Insbesondere die folgenden rechtswidrigen Informationsinhalte dürfen nicht über den gesponserten Anschluss der Schule verbreitet werden bzw. abrufbar sein:

  • Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB).
  • Pornografische Schriften, Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinne von Art. 197 Ziff. 1 und 3 StGB.
  • Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB.
  • Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB.
  • Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten oder dessen anderweitige Förderung.
  • Unerlaubte Glücksspiele (insbesondere im Sinne des Lotteriegesetzes).
  • Informationen, die Urheberrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen.

    Beratung

    Bei Fragen zur ICT-Ausstattung, ICT-Konzepten und ICT-Weiterbildungsanliegen oder auch zur Umsetzung des Lehrplans «Medien und Informatik» können Sie sich an die Fachstelle Facile wenden. Facile unterstützt Sie in Ihrer Funktion als ICT-Leitung oder pädagogischen ICT-Support.

    Support

    Folgende Vorgaben und Empfehlungen zu den ICT-Ressourcen zeigen auf, woran sich Schulen bei der Organisation des ICT-Supports orientieren können.

      Diese Seite drucken oder teilen:

      • Seite drucken