Schulqualität
Das Volksschulgesetz schreibt vor, dass der Erziehungsrat ein Qualitätssystem zur Steuerung und Überwachung für die Volksschulen festlegt. Die Schulen werden durch das zuständige Amt beaufsichtigt und unterstützt.
Wir haben im Auftrag des Erziehungsrats dafür zu sorgen, dass die Schulen die gesetzlichen Vorgaben umsetzen und die Qualitätssicherung und -entwicklung im System der geleiteten Volksschulen greifen. Unsere Hauptaufgaben sind Beaufsichtigen, Unterstützen und Vorsteuern sowie Überprüfen. Wir unterstützen Schulbehörden und Schulleitungen in pädagogischen Fragen und beraten die Schulträger bei der Konzepterstellung. Schliesslich können an den Schulen gezielte und vertiefte Qualitätsüberprüfungen durchgeführt werden.
Anerkennung für Musikschulen
Nur kantonal anerkannte Musikschulen erhalten vom Kanton finanzielle Beiträge. Wir führen das Anerkennungsverfahren durch und erlassen den Entscheid. Das Anerkennungsverfahren ist im Musikschulgesetz und in der Musikschulverordnung sowie in den Richtlinien zum Anerkennungsverfahren näher umschrieben.
Wenden Sie sich an musik.avs@sz.ch bei Fragen oder Unklarheiten.
Kantonales Schulqualitätssystem
Allgemeine Qualitätsüberprüfung 2026
Allgemeine Qualitätsüberprüfung 2024
- Auswertung der fünften «Allgemeinen Qualitätsüberprüfung» 2024
- Ablaufplan «Allgemeine Qualitätsüberprüfung AQÜplus» 2024
- Informationsveranstaltung «Allgemeine Qualitätsüberprüfung» 2024