Petition
Mit einer Petition können ein Anliegen, eine Bitte oder eine Forderung bei einer Behörde eingereicht werden. Dieses Mittel steht jeder Bürgerin und jedem Bürger offen.
Vorgehen zum Einreichen einer Petition
1. Sammelfrist und Vorgaben
Eine Petition kann jederzeit eingereicht werden und es besteht keine Sammelfrist. Es gibt keine Vorgaben zum Inhalt. Aus der Petition muss aber klar ersichtlich sein, was das Anliegen ist. Es genügt grundsätzlich, wenn nur eine Person eine Petition unterzeichnet. Weitere Personen, welche die Petition auch unterstützen, können auf einem separaten Blatt unterzeichnen. Sie geben hierzu Name, Vorname und Wohnadresse an und unterzeichnen selbst. Eine Stimmrechtsbescheinigung ist nicht nötig
2. Einreichen der Petition
Petitionen an den Kanton müssen bei der Staatskanzlei eingereicht werden. Soll eine Petition medienwirksam auf der Staatskanzlei überreicht werden, empfiehlt sich, mit der Staatskanzlei einen Termin für die offizielle Übergabe zu vereinbaren.
Rechtliche Grundlagen
Das Recht einer Person, eine Petition einzureichen, wird im Art. 33 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV, SR 101) geregelt. Die Behörde muss von einer Petition lediglich Kenntnis nehmen, ist aber nicht verpflichtet, eine Antwort zu geben. In der Regel werden Petitionen aber beantwortet.