Navigieren im Kanton Schwyz

Transparenzgesetz

Das Transparenzgesetz des Kantons Schwyz verpflichtet zur Offenlegung der finanziellen Unterstützung von Wahl- und Abstimmungskampagnen sowie der Interessenbindungen von Kandidierenden für öffentliche Ämter.

Für die Offenlegung der Interessenbindungen von Kandidierenden bei Wahlen ist zuerst im Transparenztool der Wahlvorschlag auszufüllen. Anschliessend erhalten die Kandidierenden einen Link zum Transparenztool für die Offenlegung der Interessenbindungen.

Die Offenlegung der Interessenbindungen ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen.

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken