Transparenzgesetz
Das Transparenzgesetz des Kantons Schwyz verpflichtet zur Offenlegung der finanziellen Unterstützung von Wahl- und Abstimmungskampagnen sowie der Interessenbindungen von Kandidierenden für öffentliche Ämter.
- Wer finanziert welche Wahl- und Abstimmungskampagnen?
- Wer finanziert welche Partei?
- Welche Personen haben welche Interessenbindungen?
Für die Offenlegung der Interessenbindungen von Kandidierenden bei Wahlen ist zuerst im Transparenztool der Wahlvorschlag auszufüllen. Anschliessend erhalten die Kandidierenden einen Link zum Transparenztool für die Offenlegung der Interessenbindungen.
Die Offenlegung der Interessenbindungen ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen.
Prüfberichte der Finanzkontrolle
Handbücher
- Transparenztool – Handbuch Erfassen von Kampagnen und Parteifinanzierung Registrierung zum Transparenztool, Seite 5, Ziffer 2.2 und Erstmalige Selbstregistrierung , Seite 6, Ziffer 2.3
- Transparenztool – Handbuch Erfassen Wahlvorschläge und Kandidierende Majorzwahlen
- Transparenztool – Handbuch für Kandidierende – Offenlegung Interessenbindungen