Ambulante Krankenpflege
Die ambulante Krankenpflege wird durch öffentliche und private Spitexorganisationen oder durch selbstständig tätige Pflegefachpersonen erbracht. Es gelten für die ganze Schweiz einheitliche Tarife der Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung).
Die Person, welche eine Leistung bezieht, hat sich an den Pflegekosten zu beteiligen. Neben dem Selbstbehalt und der Franchise ist eine zusätzliche Kostenbeteiligung zu leisten. Diese beträgt im Kanton Schwyz 10 Prozent des Beitrages, den die Krankenkasse an die Leistung bezahlt, jedoch höchstens CHF 7.65 pro Tag.
Die Kosten, welche nicht durch die Krankenkasse und die Spitex-Klienten getragen werden, muss die Wohnsitzgemeinde übernehmen (Restfinanzierung). Einen allgemeinen Überblick über die Pflegefinanzierung enthält die Informationsbroschüre Pflegefinanzierung des Departements des Innern.
Für Fragen
- Amt für Gesundheit und Soziales, agsNULL@sz.ch, Telefon +41 41 819 16 65
- Spitex Kantonalverband SKSZ, infoNULL@spitexsz.ch, Telefon +41 41 850 45 11
Merkblätter
- Übersicht über die Informationen
- Allgemeine Informationen
- Informationen für Spitex-Klientinnen und -Klienten
- Informationen für die Gemeinden: Spitex mit Leistungsauftrag der Gemeinden
- Informationen für die Gemeinden: Spitex ohne Leistungsauftrag der Gemeinden
- Informationen für Spitexorganisationen mit Leistungsauftrag der Gemeinden
- Informationen für Spitexleistungserbringer ohne Leistungsauftrag der Gemeinden
- Liste der im Kanton Schwyz zugelassenen Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause und der selbstständig erwerbstätigen Pflegefachpersonen
- Abrechnung Restfinanzierung der Pflegeleistungen (gültig ab 1. Juni 2021)
- Abrechnung Restfinanzierung der Pflegeleistungen (gültig bis 31. Mai 2021)
- Restfinanzierung der Pflegeleistungen ausserkantonal
- Höchsttaxen 2021 und 2022