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Ambulante Krankenpflege

Die ambulante Krankenpflege wird durch öffentliche und private Spitexorganisationen oder durch selbstständig tätige Pflegefachpersonen erbracht. Es gelten für die ganze Schweiz einheitliche Tarife der Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung).

Die Person, welche eine Leistung bezieht, hat sich an den Pflegekosten zu beteiligen. Neben dem Selbstbehalt und der Franchise ist eine zusätzliche Kostenbeteiligung zu leisten. Diese beträgt im Kanton Schwyz 10 Prozent des Beitrages, den die Krankenkasse an die Leistung bezahlt, jedoch höchstens CHF 7.65 pro Tag.

Die Kosten, welche nicht durch die Krankenkasse und die Spitex-Klienten getragen werden, muss die Wohnsitzgemeinde übernehmen (Restfinanzierung). Einen allgemeinen Überblick über die Pflegefinanzierung enthält die Informationsbroschüre Pflegefinanzierung des Departements des Innern.

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