Navigieren im Kanton Schwyz

Schiff abmelden

Wenn Sie Ihr Schiff verkauft haben oder nicht mehr nutzen möchten, können Sie es abmelden. Mit der Abmeldung annullieren wir Ihren Schiffsausweis und informieren Ihre Versicherung über die Abmeldung. Ihr Schiff darf danach nicht mehr im und über Wasser sein, bis es wieder neu eingelöst ist.

Für die Abmeldung des Schiffes benötigen wir Ihren Schiffsausweis im Original.

Sie können uns den Schiffsausweis entweder per Post zustellen oder direkt bei uns am Schalter im 2. Stock, Büro 201, an der Schlagstrasse 82 in Schwyz abgeben.

  • Bei Zustellung per Post müssen Sie mittels Kurzbrief auf die gewünschte Annullation hinweisen.
  • Bei Abgabe an unserem Schalter müssen Sie sich als Schiffshalter ausweisen bzw. eine Drittperson muss im Besitz einer Vollmacht des Schiffshalters sein.

Wenn eine Haftpflichtversicherung im Schiffsausweis eingetragen ist, informieren wir Ihre Versicherungsgesellschaft über die Abmeldung. Zusätzliche Versicherungen (z. B. Kasko) müssen Sie selbst kündigen.

Kontrollschilder abtreten

Verwenden Sie das folgende Formular, um Ihre Kontrollschildnummer abzutreten:

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