Navigieren im Kanton Schwyz

Schiffsausweis

Adressänderung oder Umzug melden

Ersatz-Schiffsausweis beantragen

Wenn Sie den Schiffsausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, können Sie einen Ersatzausweis (Duplikat) beantragen. 

Duplikat zurückgeben

Finden Sie den Original-Schiffsausweis wieder, muss das Duplikat an uns zurückgegeben werden.

Kosten

Der Ersatzausweis kostet CHF 30.–. 

Motorenwechsel oder zusätzlichen Motor melden

Bevor beim Schiff ein Motorenwechsel vorgenommen oder ein zusätzlicher Motor angebracht wird, muss abgeklärt werden, ob eine allfällige Leistungssteigerung oder Mehrfachmotorisierung möglich ist. Sie finden diese Angaben im Herstellerhandbuch (Konformitätserklärung) zum Schiff.

Nach dem Motorenwechsel/Anbringen des zusätzlichen Motors müssen uns alle erforderlichen Dokumente zum neuen Motor (Verzollungsnachweis, Abgaswartungsdokument, Konformitätserklärung, technisches Datenblatt, allfällige Bescheinigung der Leistungssteigerung) zusammen mit dem originalen Schiffsausweis zugestellt werden. Der neue/zusätzliche Motor wird im Schiffsausweis eingetragen.

Ab einer Motorenleistung von 40 kW wird das Schiff zu einer Geräuschmessung aufgeboten.

Namensänderung oder Einbürgerung melden

Melden Sie uns Ihre Namensänderung oder Einbürgerung innerhalb von 14 Tagen.

Vorgehensweise

  1. Versicherungsnachweis mit neuem Namen bestellen
  2. Folgende Dokumente per Post oder vor Ort einreichen:
    • Schiffsführerausweis
    • 1 farbiges Passfoto (35 x 45mm, auf Fotopapier)
    • Kopie eines amtlichen, auf Ihren neuen Namen geänderten Dokuments wie beispielsweise Identitätskarte (inkl. Rückseite), Pass, Schriftenempfangsschein, Wohnsitzbestätigung, Eheschein oder Ausländerausweis
    • Schiffsausweis im Original

Kosten

Die Änderung eines Schiffsausweises kostet CHF 30.–. 

Standortwechsel melden

Wird der Standort des Schiffes innerhalb des Kantons Schwyz gewechselt, ist uns der originale Schiffsausweis und die neue Standplatzbescheinigung oder Wanderbootbescheinigung mit schriftlicher Angabe zum Standortwechsel zuzustellen.

Beim Standortwechsel innerhalb des Kantons Schwyz von einem Wasserplatz zum Wanderboot (oder umgekehrt), muss für den Kontrollschildwechsel zusätzlich ein neuer Versicherungsnachweis bestellt werden.

Vor einem Gewässerwechsel muss das Schiff über die elektronische Meldeplattform gemeldet und vorgängig durch eine autorisierte Reinigungsstelle gereinigt werden. Zudem gilt ein Verbot für Schiffe ohne SZ-Kennzeichen auf dem Lauerzer-, Wägitaler-, Sihl-, und Zugersee.

Schiffsausweis annullieren lassen

Wenn das Schiff aus dem Verkehr gezogen wird, benötigen wir den originalen Schiffsausweis zur Annullation. Den annullierten Ausweis erhalten Sie von uns zurück.

Falls Sie nicht als Halter im annullierten Schiffsausweis aufgeführt sind oder den Besitz des Bootes mittels Vollmacht/Kaufvertrag nicht belegen können, werden wir den Schiffsausweis dem ursprünglichen Halter zustellen.Bei der Annullation des Schiffsausweises am Schalter in Schwyz müssen Sie sich als Halter mittels Führerausweis oder ID ausweisen können.

Versicherungswechsel melden

Versicherungswechsel sind uns innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Vorgehensweise

  1. Versicherungsnachweis bestellen
  2. Schiffsausweis im Original per Post oder vor Ort einreichen

Kosten

Die Änderung eines Schiffsausweises kostet CHF 30.–. 

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