Navigieren im Kanton Schwyz

Schiffsprüfung

Immatrikulierte (angemeldete, eingelöste) Schiffe müssen in regelmässigen Intervallen geprüft werden. Ihr Schiff kann auch durch eine Drittperson oder eine Werft zur Prüfung gebracht werden.

Prüfungsintervalle

  • Schiffe ohne Motor: alle 6 Jahre
  • Schiffe mit Motor: alle 3 Jahre
  • Mietschiffe: alle 2 Jahre

Ihren Termin für die obligatorische (periodische) Schiffsprüfung bekommen Sie rechtzeitig per Post. Der angesetzte Zeitpunkt ist pünktlich einzuhalten. Entschuldigungen werden nur in dringenden Fällen angenommen und sind uns sofort, mindestens aber 3 Wochen vor der Abnahme zu melden.

Vorbereitung

  • Ihr Schiff ist betriebsbereit inkl. Mindestausrüstung, gereinigt und mit gelenzter Bilge (tiefster Punkt der Schiffsschale) spätestens 5 Minuten vor dem festgesetzten Zeitpunkt am Abnahmesteg anzulegen. Provisorische Instandstellungsarbeiten werden nicht anerkannt.
  • Die folgenden Dokumente müssen dem Experten vorgelegt werden:
    • Schiffsausweis im Original
    • Abgaswartungsdokument
    • Bei Sportbooten: Handbuch und Konformitätserklärung
    • Für Flüssiggas-Anlagen: Kontrollbescheinigung
    • Für Elektroinstallationen mit mehr als 24 Volt: Sicherheitsnachweis (SINA)
  • Der Motor gibt weder Öl noch Treibstoff sichtbar ins Wasser ab und entspricht den technischen Vorschriften.
  • Der Motor, der Motorenraum und die Ölauffangwanne sind gereinigt.
  • Die Bodenbretter für den Zugang zur Bilge (tiefster Punkt des Schiffs, Kielraum) sind gelöst oder ausgebaut.
  • Der Treibstofftank, alle Schlauchverbindungen vom/zum Tank und die Absperrventile sind gut zugänglich (Schlauchverbindungen vom Tank zum Einfüllstutzen).
  • Die amtlichen Kennzeichen sind auf beiden Seiten des Schiffes an gut sichtbarer Stelle angebracht (Schrifthöhe mindestens 8 cm in Kontrastfarbe).
  • Batterien/Batteriepole sind zugedeckt und gegen Verschieben und Umfallen gesichert.
  • Das Abwasser sämtlicher sanitären Anlagen wird in Tanks gefasst. Abwassertanks (Grau- und Schwarzwasser) und deren Zu- und Ableitungen sind zugänglich. Ausserbetrieb genommene Borddurchlässe sind fachmännisch und dauerhaft verschlossen (Hahnen entfernen!).
  • Bei Holzbooten sind sämtliche Bodenbretter frei und lose. Die Schiffsschale muss via Bilgen-Räume zugänglich sein.

Prüfungsintervalle für Installationen und Ausrüstung

  • Abgaswartung alle 3 Jahre (für alle Verbrennungsmotoren)
  • Feuerlöscher alle 3 Jahre
  • Gasanlagen alle 3 Jahre
  • Strom-Landanschluss (über 24 V) alle 10 Jahre (bei Halterwechsel bereits nach 5 Jahren)

Prüfungsorte mit Situationsplan

Gebühren

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