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Stofflicher Gewässerschutz

Der Fachbereich stofflicher Gewässerschutz ist zuständig für den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Gewässerschutzgesetzgebungen im Bereich der Stoffflüsse. Dies beinhaltet alle technischen Massnahmen (Hofdüngerabnahmeverträge, nährstoffreduzierte Fütterung bei Schweinen und Geflügel, Hofdüngeraufbereitung), welche bei der Nährstoffbilanzberechnung (Suisse-Bilanz) im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) berücksichtigt werden.

Nährstoffbilanz (Suisse-Bilanz)

Die Suisse-Bilanz ist eine vom Bund bewilligte Referenzmethode für die Berechnung des Nährstoffhaushalts. Sie ist ein Planungs- und Kontrollinstrument und dient zum Nachweis einer ausgeglichenen Stickstoff- und Phosphor-Bilanz. Sie stützt sich im Wesentlichen ab auf die Grundlagen der Düngung im Acker- und Futterbau der Forschungsanstalten (GRUDAF) und auf die rechtlichen Bestimmungen der Direktzahlungsverordnung, der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung, der landwirtschaftlichen Datenerhebung sowie die Gewässerschutz- und Unweltschutzgesetzgebung.

Nährstoffreduziertes Futter (NPr-Futter)

Tierhaltungsbetriebe, welche die Anrechnung von nährstoffreduziertem Futter geltend machen, oder einen Variantenwechsel vornehmen wollen, müssen dies beim Kanton anmelden, respektive bestätigen.

Wenn das Programm N-reduzierte Phasenfütterung angemeldet wurde, muss zwingend eine NPr-Vereinbarung mit dem Kanton abgeschlossen werden.

Die NPr-Berechnungen müssen jährlich bis spätestens am 30. September beim Kanton eingereicht werden.

Hofdüngerflüsse digiFLUX

Es müssen alle Weg- und Zufuhren von Hof- und Recyclingdüngern im elektronischen Lieferscheinsystem digiFLUX erfasst werden. Die Meldung der Lieferungen erfolgt durch den Abgeber. Die entsprechenden Lieferungen müssen durch den Abnehmer bestätigt werden.

Der Zugang zu digiFLUX erfolgt über www.agate.ch.

Die Erfassung der Hof- und Recyclingdüngerverschiebungen in digiFLUX ist gesetzlich vorgeschrieben. Die gemeldeten Hofdüngerabgaben und -abnahmen werden im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises bzw. der entsprechenden Kontrollen berücksichtigt.

Zeitfenster

  • Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss ist das Erstellen von Lieferungen für das vorangegangene Jahr ab dem 31. Januar gesperrt.
  • Ausserdem können ab dem 15. Februar keine Lieferungen akzeptiert oder abgelehnt werden.
Hinweise zur Umstellung von HODUFLU auf digiFLUX

Seit dem 1. September 2026 müssen sämtliche Lieferungen von Hof- und Recyclingdüngern über digiFLUX erfasst werden.

  • Übernahme der HODUFLU-Daten
    Lieferdaten der Jahre 2025 und 2026 wurden automatisch nach digiFLUX übernommen. Daten aus 2024 und früheren Jahren werden später ergänzt.
  • Kontrolle der übernommenen Daten
    Betriebe sollten die übernommenen Lieferungen überprüfen. HODUFLU steht bis Ende 2026 im Lesemodus zur Verfügung und kann für einen Abgleich genutzt werden.
  • Fehlende oder fehlerhafte Daten
    Falls Lieferungen für die Jahre 2025 und 2026 fehlen oder Angaben nicht korrekt übernommen wurden, melden Sie sich bitte bei uns.
  • Onboarding und Zugang
    Betriebe, für die Lieferdaten aus HODUFLU der Jahre 2025 und 2026 nach digiFLUX übernommen wurden und die noch keinen digiFLUX-Zugang hatten, erhielten Ende August oder Anfang September vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) einen Onboardingbrief mit einem persönlichen Zugangscode.
  • Superuser
    Bestehende Superuser-Berechtigungen wurden nicht automatisch übernommen. Bisherige Superuser müssen in digiFLUX neu berechtigt werden. Die Anleitung hierfür finden Sie im Kapitel 2.4.3 des Benutzerhandbuchs.​​​

Weitere Informationen zur Erfassung und Meldung von Hof- und Recyclingdüngerverschiebungen finden Sie auf der Plattform digiFLUX.

Merkblätter

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