Pass und Identitätskarte
Neue biometrische Identitätskarte mit Chip
Die neue biometrische Identitätskarte ist ab 2. November 2026 verfügbar und kann nur beim Passbüro beantragt werden. Sie wird, wie schon der heutige biometrische Schweizer Pass, mit einem Datenchip ausgestattet sein, der zwei Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild enthält. Damit wird die biometrische Identitätskarte noch besser vor Missbrauch geschützt sein. Deren Bezug wird freiwillig sein und die Gebühr bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Datenchip.
Die Einführung der biometrischen Identitätskarte bedeutet nicht, dass die bisherige nicht-biometrische Identitätskarte abgeschafft wird. Schweizer Bürgerinnen und Bürger können weiterhin zwischen einer ID mit und einer ID ohne Chip wählen. Der Bund empfiehlt Personen, welche die Identitätskarte für Reisen innerhalb der EU verwenden möchten, die neue biometrische Identitätskarte. Für Personen, welche die ID ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen, ist die nicht-biometrische Identitätskarte weiterhin ausreichend.
Bereits ausgestellte Identitätskarten ohne Chip müssen aufgrund der Einführung der biometrischen ID nicht erneuert werden. Sie bleiben bis zu ihrem aufgedruckten Ablaufdatum gültig, auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Wie lange die nicht-biometrischen Identitätskarten, die ab dem 2. November 2026 neu ausgestellt werden, für Reisen in die EU gültig bleiben, hängt vom Inkrafttreten des angepassten Freizügigkeitsabkommens mit der EU (Bilaterale 3) ab.
Weitere Informationen zur neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip ab 2. November 2026 finden Sie unter nachfolgenden Links:
Bestellung
Sowohl der Schweizerpass als auch die Identitätskarte und das Kombi-Angebot (Pass und Identitätskarte) sind beim Passbüro des Kantons Schwyz zu beantragen, idealerweise mittels Online-Bestellung.
Die Identitätskarte ohne Chip kann auch persönlich auf dem Einwohneramt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Es ist ein Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) sowie die alte Identitätskarte mitzubringen.
Bei der persönlichen Vorsprache, welche nur nach erfolgter Terminvereinbarung möglich ist, werden die Identität geprüft und die biometrischen Daten erfasst (Gesichtsbild, zwei Fingerabdrücke, Unterschrift).
- Zur persönlichen Vorsprache sind die alten Ausweise (Pass und Identitätskarte) mitzubringen. Im Falle eines Verlustes wird eine polizeiliche Verlustanzeige benötigt.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Bevormundete sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten. Die sorgeberechtigte Person oder die gesetzliche Vertretung muss sich mit Pass oder Identitätskarte ausweisen.
- Neu eingebürgerte Personen bringen den ausländischen Reisepass zur Identifikation mit.
- Weitere Dokumente wie Familienausweis, Einwilligungserklärung etc. sind gemäss individueller Information mitzubringen.
Ausstellungsfrist
Nach der persönlichen Vorsprache beim Passbüro des Kantons Schwyz, werden die Ausweise vom Bund produziert und innert 10 Arbeitstagen per Post eingeschrieben zugestellt.
Die Gebühren müssen bei der persönlichen Vorsprache direkt beim Passbüro bezahlt werden.
| Gebühren und Preise in CHF | Identitätskarte | Pass 10 | Kombi (Pass 10 und Identitätskarte) |
|---|---|---|---|
| Kinder (0-18 Jahre) | 35.– | 65.– | 78.– |
| Erwachsene | 70.– | 145.– | 158.– |
| Gültigkeitsdauer der Ausweise | Erwachsene | Kinder (0-18 Jahre) | |
| Pass 10 | 10 Jahre | 5 Jahre | |
| Identitätskarte | 10 Jahre | 5 Jahre |