Navigieren im Kanton Schwyz

Aktuelles

Statuten und Stiftungsurkunden online gebührenfrei abrufbar

Die aktuellen Statuten von Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften sowie die Stiftungsurkunden von Stiftungen jeweils mit Sitz im Kanton Schwyz können online gebührenfrei abgerufen werden. Dazu kann auf dem Handelsregisterauszug der betreffenden Rechtseinheit beim Feld «Statutendatum» das Download-Icon () angeklickt werden. Nach der erforderlichen Anmeldung wird die aktuellste Version der Statuten bzw. der Stiftungsurkunde angezeigt. Bitte beachten Sie, dass diese online abgerufenen Statuten bzw. Stiftungsurkunden nicht beglaubigt sind. Beglaubigte Statuten bzw. Stiftungsurkunden können weiterhin per E-Mail kostenpflichtig beim Handelsregister des Kantons Schwyz bestellt werden.

Eintragungsrekord im Handelsregister: Fast 20'000 Gesellschaften eingetragen

Die Anzahl der im Handelsregister des Kantons Schwyz eingetragenen Gesellschaften ist weiterhin konstant steigend. Per 1. Januar 2022 sind mit 19‘981 Gesellschaften erstmals fast 20‘000 Gesellschaften eingetragen (per 1. Januar 2021: 19'134 Gesellschaften). Im Jahr 2021 hat das Handelsregister total 8'803 Eintragungen vorgenommen (Vorjahr: 7'876 Eintragungen). Damit konnte die höchste jemals vorgenommene Anzahl Eintragungen im Handelsregister des Kantons Schwyz erreicht werden. Ferner sind im Jahr 2021 1'455 Gesellschaften im Kanton Schwyz gegründet worden. Dies entspricht der bisher höchsten Anzahl Neugründungen im Kanton Schwyz. Selbst der letztjährige Rekordwert von 1'409 Gründungen konnte damit übertroffen werden. Zudem haben im Jahr 2021 total 508 Gesellschaften ihren Sitz neu in den Kanton Schwyz verlegt, was ebenfalls einen Rekordwert darstellt. 437 Gesellschaften sind aus dem Kanton Schwyz weggezogen. Die Nettozunahme der eingetragenen Gesellschaften gegenüber dem Vorjahr beträgt 847 Gesellschaften. Damit kann sich der Kanton Schwyz wachstumstechnisch gesamtschweizerisch an erfreulicher zweiter Stelle positionieren.

Wichtige Praxismitteilung bei Vorzugs- und Stimmrechtsaktien

Bei Art. 709 Abs. 1 OR handelt es sich gemäss dem Eidgenössischen Handelsregisteramt um einen formellen, zwingenden Statuteninhalt. Vorausgesetzt, dass Vorzugs- oder Stimmrechtsaktien geschaffen werden, muss demnach durch die Statuten für jede Aktienkategorie zwingend die Wahl wenigstens eines Vertreters im Verwaltungsrat gesichert werden. Statuten, welche diese zwingende gesetzliche Anforderung nicht erfüllen, werden vom Handelsregister Schwyz zurückgewiesen.

Unzulässiger Handel mit Gesellschaftsmänteln

Beim Vorliegen eines nichtigen Handels mit einem Gesellschaftsmantel, d.h. einer wirtschaftlich vollständig liquidierten, aber juristisch nicht aufgelösten Kapitalgesellschaft, weist das Handelsregister Schwyz – im Einklang mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung – die Anmeldung zum Vollzug eines solchen Mantelhandels ab.

Mitteilungen

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken