Aktuelles
Eintragungs- und Gründungsrekord im Handelsregister
Die Gesamtzahl der Handelsregistereintragungen im Jahr 2025 beläuft sich auf 8'900 Eintragungen (Vorjahr: 8'420 Eintragungen). Somit liegt ein Eintragungsrekord vor. Die Anzahl der im Handelsregister des Kantons Schwyz eingetragenen Gesellschaften ist weiterhin kontinuierlich steigend. Per 1. Januar 2026 sind 22'594 Gesellschaften im Handelsregister des Kantons Schwyz eingetragen. Das Wachstum der Anzahl eingetragener Gesellschaften seit Ende des letzten Jahres beträgt 3,6 Prozent. Wachstumstechnisch liegt der Kanton Schwyz damit gesamtschweizerisch an dritter Stelle. Im Jahr 2025 sind 1'585 Gesellschaften gegründet worden (im Vorjahr: 1'413 Gründungen). Dabei handelt es sich um einen Gründungsrekord. Ferner liegt für das Jahr 2025 ein Rekordwert bei den Zuzügen von Gesellschaften in den Kanton Schwyz vor. Per 31. Dezember 2025 haben total 525 Gesellschaften ihren Sitz neu in den Kanton Schwyz verlegt. 453 Gesellschaften sind aus dem Kanton Schwyz weggezogen. Somit liegt eine klar positive Zu-/Wegzugsbilanz vor, d. h., es sind mehr Gesellschaften in den Kanton Schwyz gezogen als wegzogen.
Maschinell übersetzte Handelsregisterauszüge auf Englisch, Französisch und Italienisch
Als erstes Handelsregister der Schweiz ermöglicht das Handelsregister des Kantons Schwyz per sofort allen Gesellschaften mit Sitz im Kanton Schwyz, ihren Handelsregisterauszug gebührenfrei mittels künstlicher Intelligenz (KI) auf Englisch, Französisch oder Italienisch zu übersetzen. Hierfür ist bei der Generierung des Auszugs die Sprache «Englisch», «Französisch» bzw. «Italienisch» und die Wahlmöglichkeit «Auszug maschinell übersetzen» auszuwählen. Nachfolgend wird der gesamte Handelsregisterauszug in die jeweiligen Sprachen übersetzt. Der mittels künstlicher Intelligenz übersetzte Teil wird dabei in blauer Schrift hervorgehoben.
Achtung: Das Handelsregister warnt vor gefälschten Rechnungen
Aktuell sind schweizweit gefälschte Handelsregisterrechnungen im Umlauf, die den offiziellen Gebührenrechnungen der kantonalen Handelsregisterämter täuschend ähnlich sehen.
Die echten Rechnungen des Handelsregisters des Kantons Schwyz lauten auf die IBAN CH63 3000 0008 6000 0594 2, Amt für Finanzen, 6430 Schwyz.
Das Handelsregister hat Strafanzeige eingereicht.
Statuten und Stiftungsurkunden online gebührenfrei abrufbar
Die aktuellen Statuten von Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften sowie die Stiftungsurkunden von Stiftungen jeweils mit Sitz im Kanton Schwyz können online gebührenfrei abgerufen werden. Dazu kann auf dem Handelsregisterauszug der betreffenden Rechtseinheit beim Feld «Statutendatum» das Download-Icon (
) angeklickt werden. Nach der erforderlichen Anmeldung wird die aktuellste Version der Statuten bzw. der Stiftungsurkunde angezeigt. Bitte beachten Sie, dass diese online abgerufenen Statuten bzw. Stiftungsurkunden nicht beglaubigt sind. Beglaubigte Statuten bzw. Stiftungsurkunden können weiterhin per E-Mail kostenpflichtig beim Handelsregister des Kantons Schwyz bestellt werden.
Wichtige Praxismitteilung bei Vorzugs- und Stimmrechtsaktien
Bei Art. 709 Abs. 1 OR handelt es sich gemäss dem Eidgenössischen Handelsregisteramt um einen formellen, zwingenden Statuteninhalt. Vorausgesetzt, dass Vorzugs- oder Stimmrechtsaktien geschaffen werden, muss demnach durch die Statuten für jede Aktienkategorie zwingend die Wahl wenigstens eines Vertreters im Verwaltungsrat gesichert werden. Statuten, welche diese zwingende gesetzliche Anforderung nicht erfüllen, werden vom Handelsregister Schwyz zurückgewiesen.
Unzulässiger Handel mit Gesellschaftsmänteln
Beim Vorliegen eines nichtigen Handels mit einem Gesellschaftsmantel, d.h. einer wirtschaftlich vollständig liquidierten, aber juristisch nicht aufgelösten Kapitalgesellschaft, weist das Handelsregister Schwyz – im Einklang mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung – die Anmeldung zum Vollzug eines solchen Mantelhandels ab.
Mitteilungen
- Täuschende Rechnungen von privaten Registern
- Praxismitteilung – Vorzugs- und Stimmrechtsaktien
- Praxismitteilung – Liberierung durch frei verwendbares Eigenkapital
- Änderungen des Handelsregisterrechts per 1. Januar 2021
- Änderungen des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG)
- Abschaffung Inhaberaktien
- Unzulässiger Mantelhandel
- Zwingende Angaben bei Unterschriftsbeglaubigungen