Navigieren im Kanton Schwyz

Fahrzeug abmelden

Wenn Sie Ihr Fahrzeug ausser Verkehr setzen wollen, muss der Fahrzeugausweis annulliert werden. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, dann geben Sie den Fahrzeugausweis dem neuen Halter oder der neuen Halterin weiter.

Fahrzeugausweis annullieren lassen

Wenn das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird, ist der Fahrzeugausweis annullieren zu lassen. Dies ist für Sie kostenlos.

Den Original-Fahrzeugausweis des Kantons Schwyz können Sie uns hierfür am Schalter abgeben oder per Post zusenden.

Die Annullierung des Fahrzeugausweises bewirkt nicht automatisch eine Ausserverkehrssetzung der Kontrollschilder. Die Verkehrssteuer ist geschuldet, solange die Kontrollschilder nicht hinterlegt sind.

Wir informieren Ihren Versicherer nicht über die Annullation des Fahrzeugausweises. Wird kein anderes Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen eingelöst, müssen Sie die Kontrollschilder abgeben / deponieren.

Kontrollschilder abgeben / deponieren

Wenn Sie kein neues Fahrzeug einlösen und Ihre Kontrollschilder zurückgeben, bleiben die Kontrollschilder 1 Jahr für Sie reserviert.

Wenn Sie die Kontrollschilder später wieder beziehen möchten, können Sie die Kontrollschilder deponieren lassen.

Die Kontrollschilder können am Schalter abgegeben, in unseren Briefkasten geworfen oder per Post, ohne Rahmen und gereinigt, zugestellt werden.

Wir informieren Ihren Versicherer automatisch über die Deponierung der Kontrollschilder.

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