Navigieren im Kanton Schwyz

Fähigkeitsausweis CZV (Personen-/Gütertransport)

Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer müssen eine entsprechende Ausbildung nachweisen. Der Transport von Gütern und Personen erfordert eine Bewilligung.

Wer mit Fahrzeugen der Ausweiskategorien C, C1, D und D1 Personen oder Güter berufsmässig befördern will, benötigt einen Fähigkeitsausweis für den Personen- und/oder Gütertransport.

Der Fähigkeitsausweis, auch «Ausweis 95» und im Ausland als «Fahrerqualifizierungsnachweis» bezeichnet, wird als separate Karte in Ergänzung zum Führerausweis ausgestellt. Der Fähigkeitsausweis ist fünf Jahre gültig. Für die Erneuerung des Fähigkeitsausweises müssen fünf Weiterbildungstage nachgewiesen werden.

Fahrtschreiber / Fahrerkarte

Alle seit dem 1. Januar 2007 zugelassenen Fahrzeuge, die der Chauffeurverordnung unterliegen, benötigen einen digitalen Fahrtschreiber.

Die Ausweise/Karten werden vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) ausgestellt und versandt.

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