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Verkehrsmedizin

Um einen Führerausweis zu erhalten und zu behalten, können je nach Gruppe oder Führerausweiskategorie regelmässige Kontrolluntersuchungen notwendig sein. Personen mit Gehbehinderungen können eine Parkkarte beantragen.

Medizinische Kontrolluntersuchung

Wenn einer der folgenden Umstände auf Sie zutrifft, müssen Sie sich periodisch einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung unterziehen. Dies dient der Verkehrssicherheit.

Sie sind 75 Jahre alt oder älter

Wenn Sie 75 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie alle zwei Jahre zur medizinischen Kontrolle. Der Kontrollrhythmus  kann auch verkürzt werden, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

Ablauf

  1. Sie erhalten von uns ein Schreiben, mit dem wir Sie daran erinnern, dass Ihre Kontrolluntersuchung fällig wird.
  2. Sie haben ab Datum des Schreibens in der Regel drei Monate Zeit, um sich untersuchen zu lassen und uns den ärztlichen Bericht einzureichen. Beachten Sie, dass wir in Einzelfällen im Schreiben eine kürzere Frist anordnen müssen. 
  3. Suchen Sie auf www.medtraffic.ch eine passende Ärztin oder einen passenden Arzt der Anerkennungsstufe 1 und vereinbaren Sie einen Termin. Sie können auch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt fragen, ob sie oder er die Anerkennungsstufe 1 hat.
  4. Bei der Untersuchung übergeben Sie der Ärztin oder dem Arzt das von uns erhaltene Schreiben.
  5. Bitten Sie die Ärztin oder den Arzt, uns den Untersuchungsbefund und das Resultat der Augenkontrolle zuzustellen.

Sollten Sie freiwillig auf den Führerausweis verzichten, um die angeordnete ärztliche Untersuchung zu vermeiden, füllen Sie bitte die Verzichtserklärung aus und senden Sie diese zusammen mit dem Original-Führerausweis an uns.

FahrsicherheitsCheck

Sie besitzen eine höhere Führerausweiskategorie

Bewerber oder Inhaber eines Führerausweises der Kategorien C, C1, D, D1, Inhaber einer Bewilligung für berufsmässigen Personentransport (BPT) sowie Verkehrsexperten und Fahrlehrer müssen sich bis zum 50. Altersjahr alle fünf Jahre, ab dem 50. Altersjahr alle drei Jahre und ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen.

Ablauf

  1. Sie erhalten von uns ein Schreiben, mit dem wir Sie daran erinnern, dass Ihre Kontrolluntersuchung fällig wird.
  2. Sie haben ab Datum des Schreibens in der Regel drei Monate Zeit, um sich untersuchen zu lassen und uns den ärztlichen Bericht einzureichen. Beachten Sie, dass wir in Einzelfällen im Schreiben eine kürzere Frist anordnen müssen. 
  3. Suchen Sie auf www.medtraffic.ch eine passende Ärztin oder einen passenden Arzt der Anerkennungsstufe 2 und vereinbaren Sie einen Termin. Sie können auch eine Ärztin oder einen Arzt mit einer höheren Stufe wählen.
  4. Bei der Untersuchung übergeben Sie der Ärztin oder dem Arzt das von uns erhaltene Schreiben.
  5. Bitten Sie die Ärztin oder den Arzt, uns den Untersuchungsbefund und das Resultat der Augenkontrolle zuzustellen.

Sollten Sie freiwillig auf den Führerausweis oder gewisse Kategorien verzichten, um die angeordnete ärztliche Untersuchung nicht machen zu müssen, bitten wir Sie, die Verzichtserklärung auszufüllen und uns zusammen mit dem Original des Führerausweises zuzustellen.

Sie müssen medizinische Auflagen einhalten

Medizinische Auflagen werden angeordnet, wenn eine anerkannte Ärztin oder ein anerkannter Arzt Ihre Fahreignung zwar nicht verneint, aber auch nicht uneingeschränkt befürworten kann.

Ablauf

  1. Sie erhalten von uns ein Schreiben, in dem steht, was genau Sie bis wann tun müssen. Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Untersuchungstermin.
  2. Suchen Sie auf www.medtraffic.ch eine passende Ärztin oder einen passenden Arzt mit der in unserem Schreiben angegebenen Anerkennungsstufe.
  3. Melden Sie sich direkt bei der gewählten Ärztin / dem gewählten Arzt für die Kontrolluntersuchung an.  
  4. Bitten Sie die Ärztin oder den Arzt, uns das Resultat der Untersuchung und das Resultat der Augenkontrolle zuzustellen.

Sollten Sie freiwillig auf den Führerausweis verzichten, um die angeordnete ärztliche Untersuchung nicht machen zu müssen, bitten wir Sie, die Verzichtserklärung auszufüllen und uns zusammen mit dem Original des Führerausweises zuzustellen.

Wer einen Führerschein möchte oder bereits besitzt, muss die medizinischen Mindestanforderungen erfüllen.

Parkkarte für Gehbehinderte

Personen mit einer erheblichen Gehbehinderung oder Organisationen, die solche Personen transportieren, können bei uns eine Parkkarte beantragen. Damit erhalten sie gewisse Erleichterungen für das Parkieren von Motorfahrzeugen.

Eine erhebliche Gehbehinderung äussert sich darin, dass der gehbehinderten Person dauernd oder vorübergehend während mindestens 6 Monaten eine Fortbewegung zu Fuss nur bis ca. 200 m bzw. mit besonderen Hilfsmitteln oder mit Hilfe einer Begleitperson möglich ist. Die Ursache der Gehbehinderung kann im Bewegungsapparat der Beine liegen (so genannte direkte Gehbehinderung) oder im Atem- und Kreislaufsystem (so genannte indirekte Gehbehinderung).

Wir können für gehbehinderte Selbstfahrer je nach Art der Behinderung einen Termin anordnen, um zu prüfen, ob und was für technische Anpassungen am Fahrzeug vorzunehmen sind.

Änderungen in der Parkierungserleichterung sind uns unverzüglich zu melden. Wird diese nicht mehr benötigt, ist sie uns zuzustellen.

Nötige Unterlagen

Gültigkeit

Die Parkkarte ist in der Regel für ein Jahr gültig. Bei schwerbehinderten Personen mit einem gleichbleibenden Beschwerdebild kann davon abgewichen werden (Maximaldauer fünf Jahre). Sie ist persönlich und nicht übertragbar. Die erstmalige Erteilung einer Parkkarte für Gehbehinderte kostet 30 Franken, jede weitere Parkkarte ist kostenlos.

Rollstuhl-Klebetiketten

Rollstuhl-Klebetiketten können bei Mobility International Schweiz (MIS) bezogen werden:

Mobility International Schweiz (MIS)
Rötzmattweg 51
4600 Olten

+41 62 212 67 40
info@mis-ch.ch

Weitere Informationen

Unser Infoblatt Parkerleichterungen für gehbehinderte Personen enthält weitere Informationen.

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