Projekte und Grundlagen
Kantonale Entwicklungsschwerpunkte (ESP), Agglomerationsprogramme sowie weitere kantonale Konzepte und Grundlagen unterstützen die gezielte und nachhaltige Entwicklung des Kantons Schwyz und seiner Gemeinden. Sie dienen dazu, Interessen besser zu koordinieren, die wirtschaftliche Entwicklung zu stärken und eine verlässliche Grundlage für Richtplananpassungen sowie die nachfolgende Planung zu schaffen.
Revision Raumplanungsgesetz (RPG 2)
Die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes regelt den Umgang mit Bauten ausserhalb der Bauzonen neu. Ziel ist es, die Zersiedelung zu begrenzen und die Landschaft besser zu schützen. Auch der Kanton Schwyz ist verpflichtet, entsprechende Regelungen umzusetzen.
Kantonale Entwicklungsschwerpunkte
Die kantonalen Entwicklungsschwerpunkte (ESP) können die Wirtschaftsentwicklung auf konzentrierte und räumlich abgestimmte Standorte lenken. Ziel der ESP-Politik ist, hochwertige Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung anzusiedeln. Die Planung, Entwicklung und Bewirtschaftung der ESP-Arbeitsplatzgebiete (ESP-A) und ESP-Bahnhofgebiete (ESP-B) obliegt den Standortgemeinden. Der Kanton unterstützt die Entwicklung personell und finanziell durch die ESP-Koordinationsstelle.
Entwicklungsschwerpunkte Arbeitsplatzgebiete (ESP-A)
- Siebnen (Gemeinde Wangen)
- Rietli (Gemeinden Schübelbach und Reichenburg)
- Seewen-Schwyz (Gemeinde Schwyz)
- Fänn (Bezirk Küssnacht)
Entwicklungsschwerpunkte Bahnhofsgebiete (ESP-B)
- Bahnhof Pfäffikon (Gemeinde Freienbach)
- Bahnhof Siebnen (Gemeinde Wangen)
- Bahnhof Seewen-Schwyz (Gemeinde Schwyz)
- Bahnhof Brunnen (Gemeinde Ingenbohl)
- Bahnhof Arth-Goldau (Gemeinde Arth)
- Bahnhof Einsiedeln (Bezirk Einsiedeln)
Umstrukturierungs- und Verdichtungsgebiete
Agglomerationsprogramme
Siedlungsentwicklung und Verkehr sind eng miteinander verknüpft: Zum einen bewirken neue Verkehrsangebote zusätzliches Siedlungswachstum. Zum anderen entsteht durch die Siedlungsentwicklung ein höheres Verkehrsaufkommen und eine Mehrbelastung der Infrastruktur. Mit Agglomerationsprogrammen fördert der Bund eine abgestimmte Verkehrs- und Siedlungsplanung in den beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen.
Schwyz, Obersee, Luzern, Einsiedeln (in Erarbeitung)
Kantonale Nutzungspläne
Kantonale Nutzungspläne können von den zuständigen kantonalen Departementen für spezifische Planungen wie beispielsweise regionale Entwicklungsschwerpunkte, Materialabbau und Deponien sowie schutzwürdige Gebiete von mindestens regionaler Bedeutung erlassen werden. Unter anderem bei regionalen Entwicklungsschwerpunkten ist zusätzlich die Zustimmung der betroffenen Gemeinden erforderlich. Die verschiedenen Typen kantonaler Nutzungspläne sind abschliessend in § 10 des Planungs- und Baugesetzes festgelegt. Der Erlass durch die Departemente ermöglicht ein schnelleres Verfahren und unterstützt somit eine zeitnahe Planung. Weitere kantonale Nutzungspläne werden durch das Amt für Wald und Natur und Amt für Umwelt und Energie erstellt.
Brunnen Nord
Auf dem Gebiet der ehemaligen Zementfabrik entsteht Raum für ca. 1200 Einwohnende und 1400 Arbeitsplätze. Mit der Aufnahme von Brunnen Nord als Umstrukturierungs- und Verdichtungsgebiet wird die Planung weiter vorangetrieben.
Grundeigentümerverbindlich
Zur Information
Zeughausareal Seewen Schwyz
Der kantonale Nutzungsplan für das Zeughausareal konnte in Kraft gesetzt werden. Sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinde Schwyz ist damit ein wichtiger Meilenstein für die Umnutzung des ehemaligen Zeughauses der Schweizer Armee gesetzt. Die Planung des Zeughausareals wird als kantonaler Entwicklungsschwerpunkt weiter vorangetrieben.
Grundeigentümerverbindlich
Zur Information
Fruchtfolgeflächen
Der Kanton Schwyz muss ein Mindestkontingent an Fruchtfolgeflächen (FFF) gewährleisten. Eine Kompensationsregelung bei der Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen ist im kantonalen Richtplan geregelt. Der Mindestinhalt zur rechtlichen Sicherstellung von Kompensationsflächen wird in Musterverträgen zur Verfügung gestellt. Diese können bei Bedarf erweitert werden.