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Richtplanung

Der Richtplan schafft kein neues Recht. Er bestimmt jedoch die Zusammenarbeit in wichtigen Planungsfragen zwischen dem Bund und den Nachbarkantonen, dem Kanton und den Bezirken und Gemeinden und hält die in solchen Planungen erzielten Ergebnisse und Vereinbarungen fest.

Der Richtplan ist für die Behörden verbindlich: Die im Richtplan bezeichneten Behörden haben ihre Vorhaben und weiteren Planungen gemäss den Festlegungen des Richtplanes voranzutreiben. 

Rechtskräftiger Richtplan

Richtplananpassung 2022

Die Richtplananpassung 2022 wurde am 20. Juni 2023 vom Regierungsrat verabschiedet und am 25. Oktober 2023 vom Kantonsrat zur Kenntnis genommen. Am 2. November 2023 wurde die Richtplananpassung 2022 dem Bund zur Genehmigung eingereicht.

Für die Behörden des Kantons Schwyz und die Schwyzer Gemeinden ist die Richtplananpassung 2022 mit dem Erlass durch den Regierungsrat verbindlich geworden. Für den Bund sowie die Nachbarkantone wird der Richtplan erst mit der Genehmigung des Bundesrats verbindlich.

Eine gedruckte Fassung kann gebührenpflichtig beim Amt für Raumentwicklung (areNULL@sz.ch) bestellt werden.

Anlass und Themen

Anlass zur Richtplananpassung 2022 haben neue Grundlagen und Aufträge aus dem Bundesrecht gegeben. Insbesondere wurden die Schwerpunktthemen Arbeitszonenbewirtschaftung,  Landschaft (Fruchtfolgeflächen) und erneuerbare Energien (Wind- und Wasserkraft) nachgeführt. Zugleich wurde die Gelegenheit genutzt, weitere Themen auf den aktuellen Stand zu bringen.

Erarbeitung

Der Entwurf der Richtplananpassung 2022 wurde durch das Volkswirtschaftsdepartement in enger Zusammenarbeit mit dem Bau- und Umweltdepartement erarbeitet. Die behördliche Mitwirkung erfolgte vom 22. April bis 24. Juni 2022. Die Bevölkerung konnte sich vom 22. Oktober bis 20. Dezember 2022 in der öffentlichen Mitwirkung zur Richtplananpassung 2022 äussern. Zeitgleich wurde die Richtplananpassung dem Bund zur Vorprüfung unterbreitet. Die Anträge der Bevölkerung und die Vorprüfungsergebnisse des Bundes wurden ausgewertet und soweit möglich berücksichtigt. Entsprechend wurde der Richtplantext oder die Richtplankarte wo nötig ergänzt.

Arbeitshilfen

Zur Unterstützung der Bezirke und Gemeinden bei der Umsetzung des Richtplans werden Arbeitshilfen erarbeitet. Auf der Seite mit den Dokumenten finden Sie auch die bereits publizierten Arbeitshilfen.

Genehmigte Richtplananpassungen

Nachfolgend sind die seit 2016 genehmigten Gesamtüberarbeitungen und Anpassungen des Richtplans zusammengestellt.

2018 Anpassung (Hauptthemen: Gesamtverkehr, Abbaugebiete, Deponiegebiete)

Mit der Anpassung 2018 wurden die Gesamtverkehrsstrategie sowie die aktualisierten Deponie- und Materialabbauplanungen in den Richtplan überführt.

2016 Gesamtüberarbeitung

Mit der Richtplanüberarbeitung 2016 wurden die früheren regionalen Richtplanergänzungen sowie die Grundsätze des Richtplans 2004 zu einem gemeinsamen Richtplan (Richtplantext und Richtplankarte) zusammengeführt und die Anforderungen aus dem revidierten Raumplanungsgesetz umgesetzt.

Monitoring, Controlling

Berichterstattung

Raumnutzerdichten als Einwohnende und Beschäftigte pro Hektare in den Wohn-, Misch- und Zentrumszonen je Gemeinde.

Das revidierte Raumplanungsrecht des Bundes verlangt von den Kantonen alle vier Jahre einen Bericht über den aktuellen Umsetzungsstand der kantonalen Richtplanung sowie über die wesentlichen Änderungen der Grundlagen. Dabei werden, gestützt auf einen Soll-Ist-Vergleich in den Bereichen Siedlung, Verkehr, Landschaft sowie weitere Raumnutzungen, Folgerungen gezogen und den Handlungsbedarf für die nächste Richtplananpassung definiert.

Der Kanton Schwyz hat die Berichterstattung Richtplanung im Jahr 2021 erstmals erstellt.

Würdigung

Im Rahmen der Aufsichtsfunktion hat der Bund den Bericht geprüft und sich in der Würdigung der Berichterstattung 2021 positiv geäussert. Namentlich habe der Kanton Schwyz mit seiner Berichterstattung 2021 methodologisch und inhaltlich eine gute Basis für ein zweckmässiges Richtplancontrolling gelegt. Auch sei das Indikatorenset sehr breit angelegt, so dass es die Gesamtheit der meisten Themengebiete des Richtplans wiedergibt. Dies biete nun eine gute Grundlage für die Berichterstattung 2025.

Rechtliche Grundlagen

Verfahren

Das kantonale Recht ordnet Zuständigkeiten und Verfahren und bestimmt, wie die Gemeinden und andere Träger raumwirksamer Aufgaben bei der Richtplanerarbeitung mitwirken (Art. 10 RPG; §§ 5 bis 9 PBG).

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