Navigieren im Kanton Schwyz

Bewilligungen

Bauten und Anlagen

Neue Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Informationen zum Baubewilligungsverfahren erhalten Sie unter folgendem Link:

Wissenschaftliche Arbeiten, Veranstaltungen und Exkursionen

Für Ausnahmen von den Verhaltensregeln in kantonalen Naturschutzgebieten (z. B. Betreten abseits der markierten Wege und Befahren), für das Sammeln und Ausgraben geschützter Pflanzen oder das Durchführen organisierter Veranstaltungen zum Pilzsammeln ist eine Ausnahmebewilligung beim Amt für Wald und Natur zu beantragen. Weitere Informationen finden sich in der Richtlinie für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen im Bereich Natur- und Landschaftsschutz.

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken