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verkürzte Pachtdauer und Pachtfortsetzung

Die Erstpachtdauer für landwirtschaftliche Gewerbe beträgt von Gesetzes wegen mindestens neun Jahre. Für die Pacht von landwirtschaftlichen Grundstücken ist im LPG eine Erstpachtdauer von mindestens sechs Jahren vorgeschrieben.

Bei unveränderter Fortsetzung des Pachtverhältnisses verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere sechs Jahre (sowohl für landwirtschaftliche Gewerbe wie auch für landwirtschaftliche Grundstücke).

Falls eine kürzere Erstpachtdauer oder eine kürzere Dauer der Pachtfortsetzung vereinbart wird, ist diese Vereinbarung nur gültig, wenn eine behördliche Bewilligung vorliegt. Ohne diese Bewilligung gilt automatisch die minimale Pachtdauer bzw. die minimale Dauer der Pachtfortsetzung. Eine längere Pachtdauer als die gesetzliche Minimaldauer ist nicht bewilligungspflichtig.

Eine Bewilligung kann erteilt werden, wenn persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse einer Partei oder andere sachliche Gründe die Verkürzung rechtfertigen. Das Gesuch muss folglich begründet werden. Der blosse Wille der Parteien, sich nicht für die minimal vorgeschriebene Dauer vertraglich zu binden, gilt dabei nicht als rechtfertigender Grund für eine verkürzte Vertragsdauer.

Das Gesuch ist spätestens drei Monate nach Pachtantritt bzw. nach Beginn der Pachtfortsetzung beim Amt für Landwirtschaft einzureichen.

Beachten Sie:

Wird diese Frist nicht eingehalten, gilt automatisch die im LPG vorgeschriebene minimale Pachtdauer bzw. die minimale Dauer der Pachtfortsetzung.

Wenn ein Pachtverhältnis nach Ablauf einer verkürzten Pachtdauer/Pachtfortsetzung stillschweigend fortgesetzt wird, gelten wiederum die minimalen gesetzlichen Vertragsdauern. Eine Fortführung des Pachtverhältnisses mit einer verkürzten Dauer erfordert deshalb in jedem Fall eine erneute Bewilligung.

Vorgehen

Das Gesuch um Bewilligung einer verkürzten Pachtdauer bzw. einer verkürzten Pachtfortsetzung ist mit dem Formular «Gesuch Pachtrecht» beim Amt für Landwirtschaft einzureichen.

Zusammen mit dem Gesuch sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Begründung
  • Kopie des unterzeichneten Pachtvertrags

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