TP Datenbewirtschaftung
Ein Grossteil der Kosten der GEP-Bearbeitung steckt in der Datenerhebung, Datenpflege und Datenbewirtschaftung. Um diese Investition nachhaltig nutzen zu können, müssen die erhobenen Daten jederzeit für den GEP und für andere Aufgaben verwendbar sein. Durch eine koordinierte Datenbewirtschaftung soll die Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit und Aussagekraft von GEP-Daten sichergestellt werden.
Dazu müssen die Daten minimalen Anforderungen genügen und in einheitlicher Qualität (Inhalt und Format) verfügbar sein. Voraussetzung dafür ist die Definition eines Transfermodells für die GEP-Daten, das für alle beteiligten Datenlieferanten und Datennutzer verbindlich ist.
Wegleitung GEP-Datenbewirtschaftung (2024)
Die Anforderungen an eine koordinierte Datenbewirtschaftung im Kanton Schwyz werden in der kantonalen Wegleitung GEP-Datenbewirtschaftung (2024) geregelt.
Die definierten Vorgaben zur GEP-Datenbewirtschaftung sollen einen einheitlichen Datenaustausch zwischen Gemeinde/Bezik und Kanton bzw. dem Bund ermöglichen und damit die Vorgaben der Geoinformationsgesetze des Bundes und des Kantons Schwyz erfüllen.
Datenbewirtschaftungskonzept
Das VSA-Datenbewirtschaftungskonzept regelt die Zuständigkeiten für die Erhebung und Nachführung der verschiedenen Daten, den Datenumfang, das Datenmodell und das Datenformat für den Datenaustausch sowie die wichtigsten Datenflüsse zwischen den Trägerschaften.
Die Gemeinden/Bezirke müssen auf kommunaler Ebene ein Datenbewirtschaftungskonzept erstellen. Auf Ebene ARA-Einzugsgebiet sind durch den zuständigen Verband regionale Datenbewirtschaftungskonzepte zu erarbeiten. Die Datenbewirtschaftung muss koordiniert mit definierten Vorgaben im gesamten ARA-Einzugsgebiet stattfinden. Kommunale Datenbewirtschaftungskonzepte sind auf bereits bestehende regionale Datenbewirtschaftungskonzepte abzustimmen.
Organisation Datenverwaltung
Die Zuständigkeiten zwischen Gemeinden/Bezirken und dem Abwasserverband hinsichtlich Datenorganisation und Datenverwaltung sind eindeutig zu regeln. Die geeignete Form der Datenverwaltung wird durch den Abwasserverband als Gesamtleiter unter Einbezug der Gemeinden/Bezirke und deren GEP-/LK-Ingenieure festgelegt. Im Rahmen der Datenorganisation ist ebenfalls das Vorgehen für regelmässige Datenerhebungen und Datenaktualisierungen zu regeln.
Organisation Datenaustausch
Gemäss dem GEP-Musterpflichtenheft soll der Datenaustausch für das gesamte ARA-Einzugsgebiet durch die Gesamtleitung organisiert werden.
GEP-Daten werden von verschiedenen Eigentümern dezentral in unterschiedlichen Systemen verwaltet. Damit eine Zusammenführung der dezentral verwalteten Daten überhaupt möglich ist, müssen klare Regeln definiert werden, welche die Konsistenz der zusammengeführten Daten gewährleisten. Die prinzipielle Organisation zum Austausch von GEP-Daten sowie klare Regeln zum Datenaustausch und zur Datenstruktur werden in Kapitel 4.6 «Wegleitung Daten der Siedlungsentwässerung» des VSA im Detail beschrieben. Zugriff zur genannten VSA Wegleitung erfolgt über die «WIKI Plattform» des VSA im geschützten Bereich (Zugangsberechtigung erforderlich).
Datenmodelle
Aktuell sind für die GEP-Bearbeitung die Datenmodelle relevant, welche vom BAFU, VSA und vom SIA (Schweizer Ingenieur-und Architektenverein) definiert werden. Die relevanten Standardmodelle sowie Inhalt und Verwendungszweck werden in der kantonalen «Wegleitung GEP-Datenbewirtschaftung» beschrieben.
Ablauf Datenbewirtschaftung
- Hauptprozess - GEP Datenbewirtschaftung
- Unterprozess - GEP Daten aufbereiten
- Textliche Erläuterungen zu Haupt- und Unterprozess
Links
Bestimmungen Kanton Schwyz – Datenabgabe
Dem Kanton sind jährlich zwei Datensätze abzugeben:
- GEP-Daten
- Finanzkennzahlen
Die Abgabe beider Datensätze erlaubt dem Kanton jederzeit die vollständige Abgabe des minimalen Geodatenmodells (MGDM GEP) an das BAFU.
Die Abgabe der GEP-Daten sowie der Finanzinformationen erfolgt über ein Abgabeportal.
Details zur Abgabe der GEP-Daten (Modellversionen, Termine, Form der Abgabe, etc.) werden vom AfG im Rahmen einer GEP-Daten Einforderung mitgeteilt.
Weitere Details zur Datenabgabe sind der Wegleitung GEP-Datenbewirtschaftung (2024) zu entnehmen.