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Aktuelles

Kosovo Visabefreiung

Ab dem 1. Januar 2024 können kosovarische Staatsangehörige für Kurzaufenthalte (max. 90 Tage) ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen. Die Befreiung von der Visumspflicht gilt auch für die Schweiz. Voraussetzung ist der Besitz eines biometrischen Reisepasses.

Somit sind Staatsangehörige aller ex-jugoslawischen Staaten (Slowenien, Kroatien, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Kosovo) mit einem biometrischen Reisepass von der Visapflicht für kurzfristige Aufenthalte befreit. Für längerfristige Aufenthalte (über 90 Tage, z. B. im Familiennachzug) gilt die Visabefreiung jedoch nur für die EU-Länder Slowenien und Kroatien. 

Rumänien/Bulgarien Schengenraum

Ab dem 31. März 2024 werden Rumänien und Bulgarien in den Schengenraum aufgenommen. Die Erweiterung beschränkt sich aber lediglich auf den Luftweg. Die Aufhebung der Grenzkontrollen der terrestrischen Grenzen von und nach Bulgarien und Rumänien werden erst zu einem späteren, noch nicht bestimmten Zeitpunkt erfolgen. Dies hat vor allem Einfluss auf das Visumsverfahren: Ab dem 31. März 2024 werden Bulgarien und Rumänien die Schengener-Rechtsgrundlagen zur gemeinsamen Visumpolitik (wie z. B. der Visakodex oder die VIS-Verordnung) vollständig anwenden. Dies bedeutet, dass Bulgarien und Rumänien damit ab diesem Zeitpunkt ebenfalls Schengen-Visa ausstellen werden.

Gemäss einer Übergangsregelung bleiben indessen die Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31. März 2024 auf Grundlage ihres nationalen Rechts ausgestellt worden sind, bis zu deren Ablaufdatum weiterhin im gesamten Schengenraum gültig, um unnötige Friktionen im Reiseverkehr für die betroffenen Drittstaatsangehörigen zu vermeiden.

Schliesslich sind Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder einem gültigen D-Visum von Bulgarien und Rumänien in Verbindung mit einem anerkannten, gültigen Reisedokument ab dem 31. März 2024 von der Visumpflicht ausgenommen. Bezüglich der Personenfreizügigkeit resp. Arbeitsmarkt gilt ab dem 31.03.2024 folgendes: Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder einem gültigen D-Visum von Bulgarien und Rumänien unterliegen somit neu nicht mehr der Visumpflicht, wenn sie für Entsendungen über das Meldeverfahren in der Schweiz arbeiten.

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